Brilon. . Nach einer Feier folgt ein 49-jähriger Briloner einem Mann und schlägt ihn brutal zusammen. Der Grund für die Tat liegt schon zehn Jahre zurück.
Die Eifersucht kann einen Menschen lange beschäftigen – und zu brutalen Gewalttaten treiben. Vor einem Jahr hat ein Briloner (49) einen Bekannten (49) nach einer Geburtstagsfeier auf einem Parkplatz zu Boden geschlagen und auf ihn eingetreten. Offensichtlich, das wurde vor dem Amtsgericht Brilon klar, weil das Opfer vor zehn Jahren ein Verhältnis mit der Frau des Täters hatte. Das Urteil von Richter Härtel für die Gefährliche Körperverletzung: acht Monate auf Bewährung und 2000 Euro Geldstrafe.
Tritte gegen den Kopf
Der Angeklagte wurde wegen Gefährlicher KörperverletzungGefärhlicher Körperverletzung verurteilt, weil er mit seinen Schuhen gegen den Kopf und den Körper des Opfers getreten hatte. Die Mindeststrafe liegt bei sechs Monaten Haft.
Nach der Tat im Mai 2017 hat der Geschädigte einen Gewaltschutzbeschluss Gewaltschutzbeschluss gegen den Angeklagten erwirkt. Dieser ging dagegen nicht vor. Für den Richter war dies ein Grund, der für die Schuld des Täters sprach.
Er habe vor etwa zehn Jahren viel gearbeitet und sei wenig zu Hause gewesen, erklärt der Angeklagte vor Gericht. Ein Bekannter habe diese Situation ausgenutzt. Es fällt ihm sichtlich schwer, über die damalige Affäre seiner Frau zu sprechen. Der Geschäftsführer einer Firma betont aber: „Wir führen eine gute Ehe.“ Richter Härtel will wissen, ob es damals zur Konfrontation mit dem Liebhaber seiner Frau kam. Der Angeklagte zögert. „Es gab Stress, wir haben uns einmal unterhalten, dann gab es eine Schubserei“, erklärt der 49-Jährige. Doch er habe mit der Vergangenheit längst abgeschlossen und verstehe nicht, wieso er beschuldigt wird, das vermeintliche Opfer im Mai 2017 nach einer Feier übel zusammen geschlagen zu haben: „Ich weiß nicht, was der für ein Problem hat.“
Aussage unter Eid
Das Bild, das der Geschädigte zeichnet, spricht eine andere Sprache. Damals, nach der Affäre, habe ihn der eifersüchtige Mann schon einmal verhauen. Und noch einige Jahre danach habe er Drohungen erhalten. Auf der gut besuchten Party im Mai 2017 habe er seine damalige Affäre und ihren Ehemann gesehen, aber zu einer Konfrontation kam es nicht. Erst als das Opfer, im angetrunkenen Zustand, nach Hause gehen wollte, spürte er auf einem Parkplatz circa 150 Meter von der Party-Location entfernt einen wuchtigen Faustschlag auf den Hinterkopf. Er ging zu Boden. Der Täter legte mit Tritten gegen Arme, Beine und Hüfte nach. „Ich lag nur da und habe versucht, mich zu schützen“, sagt der Geschädigte. Er habe erst aufgeblickt, als der Schläger zurück zur Party gegangen sei. „Ich habe ihn an seiner Kleidung und seinem Gang erkannt. Es war zweifellos der Angeklagte“, sagt das Opfer, das von der Gewalttat keine schweren Verletzungen davon trug, unter Eid aus.
Letzte Worte an den Angeklagten
Richter Härtel bezweifelt seine Ausführungen nicht. „Sie haben präzise und widerspruchsfrei dargelegt, was passiert ist.“ Zum Ende der Verhandlung richtet der Vorsitzende noch einmal das Wort an den Angeklagten. „Sie haben nicht einmal gesagt, dass Sie die Tat nicht begangen haben. Das rundet das Bild ab, das Sie hier heute abgegeben haben.“
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