Marsberg. . Wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde ein 65-jähriger Marsberger zu 1000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er wird als „Reichsbürger“ eingestuft.
„Ich bin kein Reichsbürger. Definieren Sie mir den Begriff Reichsbürger“, forderte der 65-jährige Angeklagte gestern immer wieder den Amtsrichter, die Amtsanwältin und die Zeugen auf.
Während der zweistündigen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Marsberg blieb er stehen, setzte sich nicht einmal auf dem Stuhl für die Angeklagten. Mit hochrotem Kopf verteidigte er sich selber. Ein Polizeibeamter der Wache Marsberg beobachtete die Verhandlung.
Zu Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg warf dem Rentner von September bis Dezember 2017 unerlaubten Waffenbesitz vor. Zuvor war ihm die Waffenbesitzkarte entzogen worden. Der Angeklagte hielt sich bis zuletzt für unschuldig. Amtsanwältin und Amtsrichter aber nicht. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt, zu zahlen in 50 Tagessätzen à 20 Euro.
Doppelpunkt bei Unterschrift zwischen Vor- und Nachnamen
Wie die Sachbearbeiterin der Kreispolizeibehörde Meschede als Zeugin aussagte, handelte es sich um eine Kleinkaliberwaffe sechs Millimeter. Vor längerer Zeit sei der Behörde schon mitgeteilt worden, dass sich der Angeklagte als Bürger des preußischen Reiches bezeichne. Deshalb sei ihm auch der Pass und der Reisepass entzogen worden. Ein weiteres Indiz dafür sei, dass er bei seiner Unterschrift zwischen Vor- und Nachnamen einen Doppelpunkt setze.
Kein Widerspruch eingelegt
Seit 2016 würde Reichsbürgern die erforderliche Zuverlässigkeit, eine Waffe zu besitzen, laut Waffengesetz abgesprochen. Der Angeklagte sei weder zur Anhörung erschienen, noch habe er Klage dagegen erhoben. Deshalb habe das Verwaltungsgericht Arnsberg Strafanzeige erstattet. Auch dagegen hatte der Angeklagte keine Rechtsmittel eingelegt. Der Widerruf der Waffenbesitzkarte wurde damit rechtskräftig. Er hätte seine Waffe abgeben oder eine Unbrauchbarmachung nachweisen müssen. Hat er aber nicht. Deshalb ordnete das Verwaltungsgericht eine Hausdurchsuchung an.
Darum geht es Reichsbürgern
Die Szene der sog. „Reichsbürger“ stieg 2017 bundesweit auf 16 500 an, in NRW wird sie auf 2200 Personen geschätzt. Die Reichsbürger erkennen die
Bundesrepublik nicht an, sprechen den Behörden und Gerichten jede Legitimität ab, akzeptieren keine amtlichen Bescheide
und führen teilweise eigene Ausweise und Pässe mit.
Der Angeklagte legte in der Verhandlung ein „Bekenntnis zu
der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (Loyalitätserklärung) vor, unterzeichnet mit Doppelpunkt vor dem Vornamen und vor dem Nachnamen.
Er bekennt sich zur deutschen Staatsbürgerschaft und dem Freistaat Preußen.
Er sei kein Reichsbürger und deshalb bräuchte er seine Waffe auch nicht abzugeben, argumentierte der Angeklagte ohne Unterlass. „Ob Sie Reichsbürger sind oder nicht, ist nicht Gegenstand dieser Verhandlung“, wies ihn Amtsrichter Eberhard Fisch zurecht. „Hier geht es darum, dass Sie die Waffe nicht abgegeben haben.“ Der Angeklagte stellte den Antrag, die Sachbearbeiterin der Kreispolizeibehörde zu vereidigen. Dem gingen Amtsrichter und Amtsanwältin nicht nach.
Hausdurchsuchung: Waffe nicht gefunden
Bei der Hausdurchsuchung Mitte November wurde die Waffe nicht gefunden. Der Angeklagte habe ausgesagt, sie zwar zu haben, aber nicht im Haus, sondern an einem sicheren Ort und gebe sie nicht raus, sagte ein Polizist als Zeuge aus, der zweite Polizist äußerte sich ähnlich. „Ich habe die Waffe nicht mehr. Sagen Sie mir den Paragraf, dass ich Mördern eine Waffe geben muss.“ Der Angeklagte verlangte wieder eine Vereidigung der Polizisten. Auch diesmal lehnten Richter und Amtsanwältin ab.
Amtsrichter Eberhard Fisch: Sie sind unbelehrbar
Er hätte der Kreispolizeibehörde ein psychologisches Gutachten vorgelegt, das ihm die Fähigkeit zuspreche, eine Waffe besitzen zu dürfen. Das Gutachten sei nicht gewertet worden, verteidigte sich der Angeklagte zuletzt, ebenso sein Einspruch gegen die Bescheide. Der Angeklagte: „Bitte verifizieren Sie mir den Begriff Reichsbürger.“
Amtsrichter Eberhard Fisch bezeichnete ihn in seiner Urteilsverkündung als „völlig unbelehrbar“. Der Angeklagte trägt die Kosten den Verfahrens. Er kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Folgen Sie der WP im Altkreis Brilon auf Facebook