Hochsauerlandkreis. . Wer 2017 Steuern gezahlt und innerhalb der vergangenen zwölf Monate Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten hat, muss das bei der Steuererklärung aufführen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Meschede-Soest hin.
Wer 2017 Steuern gezahlt und innerhalb der vergangenen zwölf Monate Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten hat, muss das bei der Steuererklärung aufführen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Meschede-Soest hin.
Wegen des Jahressteuergesetzes ist die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, die Daten über die im letzten Kalenderjahr gewährten Leistungen und die Dauer des Leistungszeitraums für jeden Kunden bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Im Anschluss an die Übermittlung erhalten die Kunden ohne besondere Aufforderung einen Leistungsnachweis über die an die Finanzverwaltung gemeldeten Daten. In diesem Nachweis sind alle dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen enthalten.
Von Anfragen absehen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit bitten daher, von Anfragen zu Leistungsnachweisen für die Finanzverwaltung abzusehen, da diese Nachweise von der Zentrale der Bundesagentur in Nürnberg verschickt werden.
Die Bescheinigung über den Leistungsbezug ist darüber hinaus ein wichtiges Dokument für die Rente. Daher gilt: Sorgfältig aufbewahren, da Zweitschriften nur in einem begrenzten zeitlichen Rahmen ausgestellt werden können, weil die erforderlichen Kundendaten wegen datenschutzrechtlicher Vorschriften nach einigen Jahren gelöscht und die Akten vernichtet werden.