Bigge/Brilon. . Wer einmal Arbeitsrichter gewesen sei, wolle nichts anderes mehr machen – das sagt der Direktor des Arbeitsgerichts Arnsberg, Dr. Klemens Teipel

Das Mikrofon stets griffbereit, die schwarze Robe ist auch hier Pflicht, keine Gerichtsdiener, keine Vollzugsbeamten - schlicht kommt ein Arbeitsgericht daher. Aber ist es deswegen als Arbeitsstelle unattraktiv für Richter? „Im Gegenteil“, sagt Dr. Klemens Teipel, Direktor des Arbeitsgerichtes Arnsberg, und damit auch zuständig für den künftigen Gerichtstag in Brilon. Er beschreibt im WP-Interview seinen Arbeitsalltag und wie er dabei hilft, wieder Ordnung in das Arbeitsleben anderer zu bringen.

Warum ist Arbeitsrecht attraktiv?

Dr. Klemens Teipel: Arbeitsrecht ist sehr stark aus dem Leben, wer einmal Arbeitsrichter war, der möchte nichts anderes mehr machen. Vielleicht auch, weil das Thema nicht so emotional besetzt ist wie Familienrecht oder Strafrecht. Man muss bedenken, dass zum Beispiel von der Kündigung bis zum ersten Verhandlungstermin mindestens ein Monat ins Land gegangen ist. Da ist in den meisten Fällen die erste Enttäuschung durch den Vertrauensverlust einem mutigen Blick in die Zukunft gewichen. Zumal im Moment der Arbeitsmarkt für viele gut aussieht.

Zur Person

  • Name: Dr. Klemens Teipel, 51 Jahre, verheiratet, drei Kinder, wohnhaft in Arnsberg, Direktor des Arbeitsgerichtes Arnsberg.
  • Berufliche Stationen: Studium in Bonn, Lausanne und hauptsächlich in Münster, danach 1. Station als Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Hagen, danach fast durchgängig in Arnsberg mit kurzen Zwischenaufenthalten in Bochum und Hamm.

Wie läuft das arbeitsgerichtliche Verfahren?

Es gibt meist eine sehr hohe Bereitschaft der Parteien zu einer gütigen Einigung. Die meisten wollen ihre Ruhe haben. Weder die Arbeitgeber noch die Arbeitnehmer mögen langwierige Prozesse und wollen relativ schnell Klarheit haben, ob der Arbeitnehmer zurück kommt oder nicht. Zwar gibt es Verhandlungen, die auch bis zum Bundesarbeitsgericht weitergehen, aber dies ist eher selten der Fall. In den meisten Fällen geht es um Kündigungen, in 30 bis 40 Prozent um Zahlungsansprüche.

Weitere Verfahren drehen sich um Abmahnungen, Zeugnisse sowie Spezialfragen wie Teilzeitansprüche. Für Personalleiter von größeren Unternehmen sind Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht ein Stück weit Routine. Arbeitnehmer lassen sich meist vom einem Anwalt oder der Gewerkschaft vertreten. Sie könnten aber auch das Verfahren selbst führen. Wir selbst als Juristen müssen dabei auch mehr darauf achten, dass wir die Menschen an ihrem Wissensstand abholen. Ich möchte Verfahrensbeteiligte ermuntern, ruhig nachzufragen, wenn sie etwas nicht verstanden haben und sich vom Gericht oder vom eigenen Anwalt erklären zu lassen, was passiert. Ich habe es öfter erlebt, dass jemand sagt, er habe gewonnen, dabei ist eigentlich ein Vergleich geschlossen worden. Manche Dinge sind für Laien gar nicht so klar, wie wir Juristen es voraussetzen.

Gibt es auch emotionale Verfahren?

Wirklich emotionale Fälle sind weniger die, wo das Arbeitsverhältnis beendet wird, sondern eher diejenigen, in denen das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll. Da haben wir als Richter auch Gestaltungsspielraum, an einer guten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mitzuwirken. Ich denke an den Fall einer Erzieherin, die Schwierigkeiten in verschiedenen Einrichtungen hatte, weil sie immer wieder aneckte. Sie wollte nun auch noch von Teilzeit auf Vollzeit, was dem Arbeitgeber nicht behagte. Es war viel Arbeit, zu einer Einigung zu kommen. Aber am Schluss hatten wir ein schönes Ergebnis, dass sie zur Erprobung ein halbes Jahr lang Vollzeit in einem Kindergarten arbeiten sollte, der ihr persönlich zusagte und an dem der Arbeitgeber einen hohen Personalbedarf hatte. Das Arbeitsgericht war guter Hoffnung, dass dies eine dauerhafte Lösung sein könnte. Ich habe beiden Parteien gesagt, dass es schön wäre, wenn wir uns hier nicht wiedersehen. Und man muss sich ja auch fragen: Wer ist eigentliche Schuld daran, dass die junge Frau häufig Probleme in der Gruppe hat? Das ist sie ja nicht alleine. Wenn man von außen in eine bestehende Gruppe reinkommt, will diese sich Kritik ja auch nur schwer gefallen lassen, da wird man schnell zum Außenseiter.

Und bei Kündigungen?

Bei Kündigungen spielen oft betriebliche Gründe eine Rolle und da haben die Arbeitgeber doch gute Möglichkeiten, die Kündigung zu begründen. Ab dem Moment der Kündigung ist alles Verhandlungssache, entweder intern im Unternehmen oder über das Arbeitsgericht. Wir bekommen ja nur die Fälle mit, in denen den Parteien keine interne Einigung gelingt. Meistens erfolgt nach der Kündigung die Freistellung des Arbeitnehmers, die Zahlung einer Abfindung, das Ausscheiden. Aber der Arbeitgeber muss nicht freistellen. Das alles ist bei etwa 600 Fällen pro Jahr für den Arbeitsrichter Routine. Ich sehe in den 15 Minuten Gütetermin aber letztlich nicht, wie es in den Menschen aussieht und was ihnen die Arbeitsstelle bedeutet hat. Es gibt Einzelfälle, da hängt sehr viel dran, wenn zum Beispiel die Kündigung in einem ungünstigen Alter kommt und die Zukunftschancen auf dem Arbeitsmarkt schwierig sind.

Also war die Causa Weber, als die Geschäftsführerin des Briloner Krankenhauses vier Wochen nach ihrem Dienstantritt den Prokuristen fristlos gekündigt hatte und die auch in Bigge verhandelt wurde, etwas Besonderes?

Ja, so etwas, eine Konstellation wie in dem Verfahren, ist ein Ausnahmefall. Ich erinnere mich an zwei weitere Fälle, die eher besonders waren. Ein angestellter Arzt hat sich so mit seinem Chef zerstritten, dass das Verfahren hochemotional ausgefochten wurde, es ging um jeden Cent. Und die Akte kam auf über 1000 Seiten. Eine Einigung war nicht mehr möglich, es ging nur noch ums Prinzip. Und im zweiten Fall hatten Mitarbeiter aus ihrem Büro heraus private Pakete verschickt, normalerweise ein klassischer Kündigungsgrund. Aber die Arbeitnehmer argumentierten, das Verschicken der Pakete sei früher immer geduldet worden und beriefen sich auf Gewohnheitsrecht. Das Arbeitsgericht gab ihnen Recht. Sie arbeiten noch im Unternehmen.

Im Fall Weber gab es ein großes öffentliches Interesse, der Saale war voll.

Das ist eher selten so. Aber: Justiz ist öffentlich. Doch mindestens einer Partei tue ich normalerweise keinen Gefallen mit Öffentlichkeit. Die meisten wollen nicht, dass sie erkannt werden. Aber Arbeitsrecht ist schon ein interessantes Thema. Und wir als Juristen gehen davon aus, dass die Presse sorgfältig damit umgeht und genügend anonymisiert.

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