Arnsberg/Winterberg. . Im Prozess gegen eine Mutter aus dem Raum Winterberg wird das Gesuch des Verteidigers gegen den psychiatrischen Sachverständigen zurückgewiesen.
Es war ein kurzer Verhandlungstag, es war der neunte und es war der letzte für dieses Jahr.
Im Prozess gegen die zehnfache Mutter aus dem Raum Winterberg hat das Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Dorina Henkel am Mittwoch eine Entscheidung verkündet: Der Antrag von Verteidiger Stephan Lucas wird zurückgewiesen.
Die entscheidende Frage im Prozess
Seit September muss sich eine Frau (40) vor der Kammer in Arnsberg verantworten. Die WESTFALENPOST berichtet seitdem ausführlich. Der Mutter wird Körperverletzung mit Todesfolge und Körperverletzung vorgeworfen. Ihr 25 Monate alter Sohn war gestorben, weil er massiv unterernährt war. Die neun Monate alte Schwester war ebenfalls in einem schlechten Pflege- und Ernährungszustand, konnte aber noch gerettet werden.
Ab wann hätte die Frau den Zustand ihrer Kinder erkennen und handeln müssen?
Nach wie vor dreht sich vieles um die Frage, ob und ab wann die Frau den Zustand ihrer Kinder hätte erkennen und handeln müssen. Der psychiatrische Gutachter Dr. Schlömer war zu dem Schluss gekommen, dass die 40-Jährige in ihrer Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht beeinträchtigt gewesen und insofern voll schuldfähig sei. Auch eine posttraumatische Belastungsstörung hatte der Psychiater ausgeschlossen. Die Frau wirft ihrem Ex einen sexuellen Übergriff vor, soll aber danach noch einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt haben – für den Gutachter ein eindeutiges Indiz, das gegen eine solche Belastungsstörung spreche.
Verteidiger Stephan Lucas hatte daraufhin ein sogenanntes Befangenheitsgesuch gegen den Gutachter gestellt und eine komplett neue Untersuchung beantragt. Dem wird das Gericht nicht nachkommen.
Die Kammer sieht keinen Ablehnungsgrund. Die Vorwürfe des Verteidigers, der Psychiater habe erst Tage nach der Exploration ein Gedächtnisprotokoll verfasst und sich lediglich zwei Stunden Zeit für das Gespräch genommen, seien keine vernünftigen Ablehnungsgründe. Selbst eine vom Verteidiger unterstellte mangelnde Sachkunde, die das Gericht ausdrücklich nicht sieht, löse keine Besorgnis der Befangenheit aus.
Nächster Prozesstag ist am 8. Januar
Staatsanwalt Neulken hatte schon Anfang Dezember gesagt, das Gutachten habe für ihn Hand und Fuß. Und auch Oliver Brock, Rechtsanwalt aus Brilon, der den Vater der Kinder und Ex-Lebensgefährten der Frau als Nebenkläger vertritt, hält eine weitere Expertise für unnötig.
Damit ist der Sachverständige weiterhin „im Boot“ und steht auch am nächsten Verhandlungstag, der im kommenden Jahr (8. Januar) stattfindet für weitere Fragen zur Verfügung.
Folgen Sie der Westfalenpost im Altkreis Brilon auch auf Facebook.