Waldeck-Frankenberg. Der Prozess gegen den früheren Landrat von Waldeck-Frankenberg muss neu aufgerollt werden: Helmut Eichenlaub hat mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg erzielt. Weil dem Angeklagten nach einem Wiedereintritt ins Verfahren nicht erneut das letzte Wort erteilt wurde, hoben die Richter das Urteil des Landgerichts Kassel vom März 2016 weitgehend auf.

Der Prozess gegen den früheren Landrat von Waldeck-Frankenberg muss neu aufgerollt werden: Helmut Eichenlaub hat mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg erzielt. Weil dem Angeklagten nach einem Wiedereintritt ins Verfahren nicht erneut das letzte Wort erteilt wurde, hoben die Richter das Urteil des Landgerichts Kassel vom März 2016 weitgehend auf.

Wegen Untreue, Vorteilsannahme, Steuerhinterziehung und Betrug war Eichenlaub zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich sollte er 18 000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Ex-Landrat und ein ebenfalls verurteilter früherer Manager der Sparkasse legten Revision ein.

Urteil in Teilen aufgehoben

Mit veröffentlichten Beschluss hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den Ex-Landrat in Teilen aufgehoben – mit Ausnahme des Schuldspruchs wegen Betrugs. Das Urteil gegen den Sparkassenmanager wurde komplett aufgehoben. Der Fall muss nun vor einer anderen Wirtschaftskammer des Landgerichts Kassel neu verhandelt werden. Der 1. Strafsenat des BGH begründet die Entscheidung mit einem Verstoß gegen Paragraf 258 der Strafprozessordnung, der die Reihenfolge der Worterteilung nach der Beweisaufnahme regelt. Das sogenannte letzte Wort steht dem Angeklagten zu.

Zwar hatten sich die Angeklagten nach den Plädoyers geäußert, doch nach einer Sitzungsunterbrechung war das Gericht anschließend wieder in die Verhandlung eingetreten. Dabei seien Dinge erörtert worden, die auf die gerichtliche Entscheidung Einfluss hätte haben können, erläutert der Senat. Den Angeklagten hätte erneut das letzte Wort gewährt werden müssen.