Hochsauerlandkreis. . Wer illegale Waffen freiwillig abgibt, wird bis zum 1. Juli 2018 nicht bestraft. Die Kreispolizeibehörde erklärt, wie das abläuft.

Wer unerlaubt Waffen oder Munition besitzt, kann diese bis zum 1. Juli 2018 straffrei abgeben. Hintergrund dieser Regelung ist das „Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“, das Anfang Juli in Kraft getreten ist. Der Bundestag hatte die Regelung im Mai beschlossen.

Ob es auch Waffen gibt, die von der Reglung ausgeschlossen sind, und wie die Abgabe in der Praxis abläuft, hat Sebastian Held von der Kreispolizeibehörde der WESTFALENPOST erklärt.

Aufbewahrung von Schusswaffen

Für Waffenbesitzer ergeben sich durch das „Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen.

Scharfe Waffen und Munition müssen künftig noch besser gesichert aufbewahrt werden.

Kriminelle sollen es so schwerer haben,Waffentresore aufzubrechen oder sie fortzuschaffen.

Für Waffenschränke, die bis zum 6. Juli 2017 genutzt wurden und den alten gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben, gilt eine Besitzstandswahrung – sie dürfen also auch weiterhin verwendet werden.

Wenn das Behältnis nach dem 6. Juli den Besitzer gewechselt hat – zum Beispiel in Erbfällen –, darf es nicht einfach übernommen werden. Neubesitzer oder Erben müssen sich für ihre Waffen neue Sicherheitsbehältnisse anschaffen.


Regelung

Für den unerlaubten Erwerb oder Besitz von Waffen und Munition werden deren Besitzer bis zum 1. Juli 2018 nicht bestraft – wenn sie sie freiwillig abgeben. Auch das unerlaubte Führen bzw. Verbringen illegaler Waffen auf dem direkten Weg zur Abgabestelle ahnden die Behörden nicht. Pistolen, Geschosse und Co. können aber nicht einfach straffrei an einen Berechtigten übergeben werden.

Hintergrund

Bürger, die Waffen geerbt haben und so ungewollt zu illegalen Besitzern geworden sind, werden durch die Regelung angesprochen. Sie soll aber auch verhindern, dass Waffen in die falschen Hände geraten.

Ablauf

„Die Waffen können bei den örtlichen Polizeiwachen und bei der Waffenbehörde in Meschede, im Kreishaus, abgegeben werden“, sagt Sebastian Held. Bei der Abgabestelle wird eine Abgabeerklärung gefertigt, der Waffenbesitzer bekommt eine Ausfertigung und die Waffe wird dem Landesamt für polizeiliche Dienste zugeführt. Hierfür werden die Personalien und die Daten der Waffe aufgenommen.

Und was, wenn man auf dem Weg zur Abgabestelle von der Polizei angehalten wird? „Der Transport zum Zwecke der Abgabe zur Vernichtung ist straffrei“, so Held, „aber nur auf dem direkten Weg“. Anmelden müssen sich Besitzer illegaler Waffen nicht, wenn sie die abgeben möchten. „Das Abgeben ist jederzeit während der Öffnungszeiten möglich“, erklärt Sebastian Held.

Sebastian Held von der Kreispolizeibehörde erklärt, wie die Waffenabgabe funktioniert.
Sebastian Held von der Kreispolizeibehörde erklärt, wie die Waffenabgabe funktioniert. © Kreispolizeibehörde


Ausnahmen

„Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern enthalten“ sind von der Regelung ausgenommen, sagt Held. Gleiches gilt für Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Dazu zählen zum Beispiel Flammenwerfer oder Handgranaten.

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Erfolg

„Das Wichtigste ist, illegal besessene Waffen aus dem Verkehr zu ziehen. Nach dem Amok-Lauf in Winnenden gab es 2009 schon einmal eine Amnestie, und sie war sehr erfolgreich. Danach waren deutlich weniger Waffen in Deutschland im Umlauf. Die Waffenbehörden und Polizeidienststellen haben seinerzeit bundesweit innerhalb von sechs Monaten insgesamt mehr als 200 000 Waffen entgegengenommen“, sagt Ansgar Heveling, Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestags. Im HSK wurden damals etwa 1500 Waffen abgegeben.

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