Hochsauerlandkreis. . Bald endet für viele Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes dann weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?
Bald endet für viele Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes dann weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?
„Die Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig“, so die Leiterin der Familienkasse NRW Ost, Sabine Hellweg. Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung dafür nachweisen kann.
Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen.