Brilon/Olsberg. . Arbeitsgericht hat die fristlose Kündigung des langjährigen Personalchefs und Interims-Geschäftsführer des Briloner Krankenhauses einkassiert.

  • Arbeitsgericht kassiert die fristlose Kündigung des Prokuristen ein
  • Richter Banse: Für diese Maßnahme hat es keine Gründe gegeben
  • Urteil noch nicht rechtskräftig: Revision ist möglich

Das Arbeitsgericht Arnsberg hat die fristlose Kündigung von Ludger Weber, dem langjährigen Personalchef, Prokuristen und Interims-Geschäftsführer des Briloner Krankenhauses, kassiert. Für diese Maßnahme habe es „keine Gründe“ gegeben. Bei einer über 30-jährigen Beschäftigungszeit, so der Vorsitzende Richter der 2. Kammer, Banse, gestern Nachmittag, müssten „ganz gewichtige Pflichtverstöße vorliegen“. Banse: „Die sind hier aber nicht erkennbar.“

Rund 25 Zuhörer - darunter Vertreter aus Rat und Verwaltung, Mitarbeiter des Krankenhauses und weitere Interessierte - verfolgten die Verhandlung.

Kündigung per Bote und per Post zugestellt

Wie berichtet, hatte die seit Mitte November tätige Geschäftsführerin, Margit Schmaus, Ludger Weber am Mittwoch vor Weihnachten vom Dienst freigestellt und ihm zum Jahresende die fristlose Kündigung in doppelter Form sowohl per Bote wie auch per Post zugestellt und auch Strafanzeige erstattet. Vorwurf: Untreue.

Einer: Die seit 2005 kontinuierlich steigenden Bezüge des Personalchefs, für die es nach Ansicht der Geschäftsführerin keine Rechtfertigung gegeben habe. So entspräche die Zulage von 924,12 Euro der eines stellvertretenden Chefarztes. Dafür fehle Weber jedoch das Hochschulstudium. Deshalb sei die Zulage, so Krankenhaus-Anwalt Kraas, „sitten- und sogar rechtswidrig“.

An der Sonderzulage nichts auszusetzen

Was für Richter Banse „merkwürdig“ war, denn: „Wenn ein Arbeitnehmer seinen Chef um mehr Geld bittet und der Chef sagt ,Ja’, kann das nicht zu einer fristlosen Kündigung führen.“ An der Sonder-Zulage von 2500 Euro, die Ludger Weber im vergangenen Jahr nach dem vorzeitigen Weggang des Geschäftsführers mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Bürgermeister Dr. Bartsch, und dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, FDP-Stadtrat Dr. Alexander Prange, vereinbart hatte, sei nichts auszusetzen: Auch als Interims-Geschäftsführer sollte der 1986 geschlossene Anstellungsvertrag Webers „mit der derzeit vereinbarten Vergütung fortgesetzt“ werden.

Rehabilitierung in der Öffentlichkeit

Dass die 924,12 Euro bei den 2500 Euro gegengerechnet würden, wie Margit Schmaus auch gestern betont, sei für ihn „nicht so klar“, sagte Richter Banse: „Der Kläger (Ludger Weber, Anm. d. Red.) müsste sich schon selbst bedient haben.“ Einen weiteren Vorwurf, dass Ludger Weber unberechtigt 3253,25 Euro Überstunden-Entgelt erhalten habe, ließ die Kammer bei dem Urteil außen vor, da das Krankenhaus nicht sagte, wer diese Auszahlung angewiesen habe.

Für eine gütliche Einigung gingen die Vorstellungen zu weit auseinander: Webers Anwalt Stephan Krepcke stellte 250 000 Euro in den Raum, das Krankenhaus bot für einen Auflösungsvertrag 120 000 Euro an.

Verwunderung über mangelnde Gesprächsbereitschaft

Verwundert war der Kammervorsitzende, dass weder die neue Geschäftsführerin noch die Repräsentanten des Krankenhaus-Trägers, Dr. Bartsch und Dr. Prange, das Gespräch mit Weber gesucht hätten: Bei einem derart langen Beschäftigungsverhältnis wäre das bei etwaigen Differenzen doch naheliegend gewesen.“ Und dann sagte er noch: „Die Öffentlichkeit dieser Sitzung trägt sicher zur Rehabilitierung des Klägers bei.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist eine Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich.

Folgen Sie der WP im Altkreis Brilon auch auf facebook.