Brilon. . Gegen die Entscheidung mehrerer Behörden zu Windrädern in Brilon hat der VUNH Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.

  • VUNH (Verein für Umwelt und Naturschutz Hochsauerland ) hat bei der EU Beschwerde eingelegt
  • Besonders Vogelschutz soll bei Windrädern bei Altenbüren nicht ausreichend beachtet worden sein
  • Von Umweltministern anerkannte Studie „Neues Helgoländer Papier“ soll Berücksichtigung finden

Der Verein für Umwelt und Naturschutz Hochsauerland (VUNH) hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen die Genehmigung der Windräder auf dem Windsberg und Auf der Haar bei Altenbüren eingelegt. Begründung: die aus Sicht der Initiative „nicht ausreichende Beachtung des Artenschutzes, insbesondere der EU-Vogelschutzrichtlinie“.

Die 24 Seiten umfassende Eingabe richtet sich gegen die Stadt Brilon, den HSK, die Bezirksregierung und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Mit der Beschwerde will der VUNH das sog. „neue Helgoländer Papier“ durchsetzen.

Wissenschaftliche Studie regelt die Mindestabstände

Dabei handelt es sich um eine wissenschaftliche Studie der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, die die Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und sensiblen Vogelvorkommen regelt. Dieses Papier haben die Umweltminister der Bundesländer im Sommer 2015 anerkannt und als Beurteilungsmaßstab empfohlen.

Haben namens des VUNH wegen der Windrad-Genehmigungen gegen Kreis, Stadt Brilon, Bezirksregierung und LANUV Beschwerde bei der EU eingelegt: Winfried Rampe (l.) und VUNH-Vorsitzender Günther Wiegelmann
Haben namens des VUNH wegen der Windrad-Genehmigungen gegen Kreis, Stadt Brilon, Bezirksregierung und LANUV Beschwerde bei der EU eingelegt: Winfried Rampe (l.) und VUNH-Vorsitzender Günther Wiegelmann © Jürgen Hendrichs

Der Verwaltungsgerichtshof München, so Winfried Rampe, Rechtsbeistand des VUNH, habe die Studie als „allgemein anerkannten Standard“ festgelegt. Und nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts entfalle damit der „widersprechende NRW-Leitfaden“ über Mindestabstände. Allein: „Im Kreishaus interessiert man sich weder für erschlagene Milane noch für den maßgebenden Artenschutzstandard.“

„Zugvogel-Schredder-Anlagen“

Die Erörterungstermine bezeichnet Rampe als „Schaulaufen, nichts als Schaulaufen“. In seiner Beschwerde moniert der VUNH etliche formale, aber auch substantielle Fehler. So habe zum Beispiel der HSK trotz Aufforderung die Daten des Fledermaus-Monitorings nicht heraus gegeben. In einem Parallelverfahren etwa seien diese Daten erst nur unzulänglich vorgelegt und dann „im Herrschaftsbereich der Antragstellerin“ verschütt gegangen. Gleichwohl habe der HSK die BImSch-Genehmigung erteilt - „mutmaßlich, um der Antragstellerin eine bessere Förderung zum Nachteil der Natur zu sichern“. Und vielleicht, so Rampe, scheue der HSK ja auch angesichts eines Prozesskostenrisikos von rund 45 000 Euro pro Windrad eine juristische Auseinandersetzung mit potentiellen Investoren und Projektierern.

Räder auf Windsberg und Haar jeweils 212 Meter hoch

Wie berichtet, sollen auf dem Windsberg und Auf der Haar jeweils drei 212 Meter hohe Windräder errichtet werden. Insgesamt stehen zurzeit 112 Windräder im Kreisgebiet. 36 weitere sind genehmigt, und für 115 liegen derzeit die BImSch-Anträge beim HSK. Der VUNH: „In Summe entsteht zwischen Arnsberg und Marsberg unter Einbeziehung der Windenergieanlagen bei Paderborn auf den Kammlagen des Hochsauerlandes und der Paderborner Hochebene ein Windenergieanlagen-Riegel, den man nur als Zugvogel-Schredder-Anlage bezeichnen kann.“

Schwerpunkt-Brutgebiet des Schwarzstorches

In dieser Region befindet sich ein Schwerpunkt-Brutgebiet des Schwarzstorches. Davon, so VUNH-Vorsitzender Wiegelmann, gebe es deutschlandweit nur noch rund 550 Brutpaare. Ein Windrad muss laut „Helgoländer Papier“ 3000 Meter von seinem Brutplatz entfernt. Derzeit, so Günther Wiegelmann, gebe es Projekte, die damit kollidieren. Wo das ist, möchten die Naturschützer nicht öffentlich machen. In einem Fall sei ein Horst-tragender Baum urplötzlich von Unbekannt gefällt worden. Für den Rotmilan sieht das „Helgoländer Papier“ neuerdings einen Abstand von 1500 m statt bisher 1000 m vor; auch für Uhu und Haselhuhn gilt diese Distanz.

Huxoll: In NRW andere Richtlinie

Mit seiner Klage will der VUNH erreichen, dass die EU „das Land NRW und seine nachgeordneten Behörden veranlasst“, die in dem neuen „Helgoländer Papier“ aufgeführten Abstände „als allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft zu akzeptieren und die eigenen gegenteilige bzw. einschränkende Beurteilungsprärogative aufzugeben“. Außerdem soll die EU den Naturschutzvereinen Zugriff auf eine spezielle LANUV-Datensammlung namens @linfos gewähren. Rampe: „Bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission dem LANUV und dem HSK beibringt, wie Artenschutz geht.“

In der Einwohnerfragestunde der Ratssitzung am Donnerstag hat die stv. Vorsitzende des VUNH, Katharina Völlmecke (Esshoff) die Beschwerde angesprochen. Kommentar vom Beigeordneten Reinhold Huxoll: Das Land NRW sei nicht an die Rechtsprechung des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes gebunden. Hier gelte der NRW-Leitfaden.

Der Verein für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland (VUNH) wurde 2014 als Zusammenschluss der Bürgerinitiativen Gegenwind Bruchhauser Steine, Windflut Elpe und Windkraft mit Abstand Esshoff gegründet.

Mittlerweile gehören ihm rund 300 Mitglieder auch aus anderen Orten an. Jahresbeitrag: 12 Euro. Vorsitzender ist Günther Wiegelmann (Bruchhausen), Stellvertreterin ist Katharina Völlmecke (Esshoff).

Folgen Sie der Westfalenpost im Altkreis Brilon auch auf Facebook.