Medebach. Die Stadtvertreter in Medebach lehnen in ihrer jüngsten Sitzung die vom Land Hessen geplanten Windkraftanlagen in Willingen-Eimelrod ab.
- In unmittelbarer Nähe zu Düdinghausen sieht der nordhessische Flächennutzungsplan drei Windräder vor
- Areal vor Feuerwehrhaus und Pfarrheim in Medelon soll neu gepflastert und großzügiger gestaltet werden
- Beim Unterstützungsprogramm zur Gebäudeförderung steckt der Rat die Rahmenbedingungen teilweise neu ab
Ein für Medebachs Bürgermeister Thomas Grosche „wichtiges Statement im Schulterschluss mit den Nachbarstädten Willingen und Korbach“ setzten die Stadtvertreter in ihrer jüngsten Sitzung mit der Ablehnung von Windkraftanlagen in Willingen-Eimelrod. In unmittelbarer Nähe zu Düdinghausen sieht der nordhessische Flächennutzungsplan gleich drei Windräder vor. Sowohl die Kommune Korbach als auch Willingen hatten bereits vorher signalisiert, gegen die Pläne des Landes Hessens zu klagen.
Nächste Ratssitzung erst im März
Im kommenden Monat Februar ist keine Sitzung des Medebacher Stadtrates vorgesehen. Die nächste Sitzung des Stadtparlaments findet daher erst am Donnerstag, 9. März, um 18.30 Uhr im Medebacher Rathaus statt.
Diskussionsbedarf gab es auch zum Thema Finanzierung der Neugestaltung des Platzes vor der Feuerwehr und dem Pfarrheim in Medelon. Dieses Areal soll komplett neu gepflastert sowie großzügiger gestaltet werden. So könne laut Antrag den Feuerwehrfahrzeugen das Rangieren erleichtert und den Blauröcken bei Übungen vor dem Feuerwehrhaus mehr Platz geboten werden. Außerdem ist die Errichtung eines Buswartehäuschens in Form eines mehrfunktionalen Unterstands für Schul- und Kindergartenkinder angedacht.
Die Kosten belaufen sich insgesamt auf rund 160 000 Euro. Bei Abzug von Eigenleistungen und erhofften Fördermitteln aus dem integrierten kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) bliebe noch ein offener Betrag von 47 000 Euro übrig. Im Haushalt waren jedoch bisher nur 17 000 Euro für dieses Bauvorhaben veranschlagt. Die Differenz von 30 000 Euro würde eine außerplanmäßige Mehrbelastung der Stadtkasse bedeuten. Mehrheitlich stimmten die Ratsmitglieder für die „kleine Lösung“ der im Haushalt vorgesehenen Summe. Das Geld fließt allerdings nur, wenn die Fördermittel auch genehmigt werden.
Bei dem seit 2017 aufgelegten Unterstützungsprogramm zur kommunalen Gebäudeförderung, steckte der Rat die Rahmenbedingungen teilweise neu ab. Bisher waren alle Häuser, die vor dem Jahr 1980 erbaut wurden, bei Kauf oder Abriss förderfähig. Zukünftig müssen diese Immobilien auch mindestens zwölf Monate leer stehen. Ein neuer Fragenkatalog soll bei der jeweiligen Einzelfallentscheidung unterstützen. Die SPD-Fraktion erneuerte den Antrag, die Förderung um ein „Baukindergeld“ zu ergänzen. „Um jungen Familien zu helfen, möchten wir in dem Programm zusätzlich eine Pauschale von 1000 Euro pro Kind verankern“, erklärte Thomas Just.
Keine höhere Vergütung
Auf den Kompromissvorschlag des CDU-Vorsitzenden Johannes Rabe, die Rahmenbedingungen um den Passus „Familien mit Kindern werden begünstigt behandelt“ zu erweitern, ließ sich die SPD nicht ein. „Das ist für uns ein ,No-Go’. Wir möchten keine schwammige Formulierung, sondern einen fixen Betrag“ erwiderte Thomas Just. In der Abstimmung fiel der Antrag jedoch mit zwölf Pro-Stimmen bei 13 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen knapp durch.
Die Stadtvertreter verzichten zukünftig jährlich auf insgesamt 7600 Euro Aufwandsentschädigungen. Durch die einstimmig beschlossene Änderung der Hauptsatzung haben Vorsitzende von Ausschüssen zukünftig keinen Anspruch mehr auf höhere Vergütung.
Für Thomas Grosche ist dieser Beschluss „ein positives Zeichen für Einsparungen. Dieser Betrag muss somit im Haushalt nicht an einer anderen Stelle abgeknapst werden.“
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