Brilon. . Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat dem Eilantrag der beiden Anlieger stattgegeben. Die Stadtverwaltung prüft kommende Woche Beschwerde.

Die beiden Anlieger des geplanten Stadthotels haben einen Etappensieg errungen: Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat ihren Eil-Anträgen entsprochen und einen vorläufigen Baustopp ausgesprochen. Für die Stadtverwaltung ist das ein ordentlicher Schuss vor den Bug. Beigeordneter Reinhold Huxoll: „Falls das so stehen bleibt, wird das die Entwicklung der Innenstadt nachhaltig beeinflussen.“

Auf 14 bzw. 18 Seiten hat das Verwaltungsgericht die Gründe für seine Entscheidung erläutert. Aus der Aktenlage, so Richterin Hellen Fischer auf Anfrage WP, ergeben sich deutliche Hinweise, dass die Baugenehmigung den sogenannten „Gebietsgewährungsleistungsanspruch“ der Kläger verletzen könnte und zudem wesentliche störungsrelevante Auswirkungen des Vorhabens nicht regelt seien.

Das Gebiet zwischen Springstraße, Scharfenberger Hof und Oberer Mauer ist ein Allgemeines Wohngebiet. Die Stadt hat das dort im Oberen Quartal geplante Hotel auf dem sogenannten 34-er Weg genehmigt. Das Baugesetzbuch ermöglicht auf diese Weise Vorhaben, wenn sie der Nachbarbebauung entsprechen.

Enger Nachbarschaftsbegriff

Andererseits gibt die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet den Anliegern „die Möglichkeit, das Eindringen einer gebietsfremden Nutzung und damit die schleichende Umwandlung des bestehenden Baugebietscharakters unabhängig davon zu verhindern, ob eine konkrete Beeinträchtigung vorliegt“, wie es die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts in ihrem schriftlichen Beschluss formuliert hat. Richterin Fischer: „Das Hotel würde dem Charakter eines Allgemeinen Wohngebietes widersprechen.“ Zwar sei, so die Kammer, auch in einem Allgemeinen Wohngebiet ein Hotel „ausnahmsweise“ zulässig - nicht jedoch in der hier geplanten Dimension. Die führe zu einer „mit dem Charakter des Wohngebietes als kollektiver Wohngemeinschaft nicht zu vereinbarenden Störung“.

70-Zimmer-Hotel

Das geplante Stadthotel soll 70 Zimmer und 135 Betten haben.

Dazu ist eine Tiefgarage mit 42 Stellplätzen geplant.

Vorgesehen sind auch ein Restaurant sowie unter Umständen Ladenflächen.

Investor ist die Quartier Springstraße GmbH & Co KG der Familie Bernhard Penno (Fa. Rembe Safety & Control)

Die Kammer hat sich anhand einer Übersichtskarte und Fotos ein Bild vom Oberen Quartal gemacht. Danach spreche „Überwiegendes dafür, dass die Eigenart der näheren Umgebung“ in der Tat einem Allgemeinen Wohngebiet entspreche und dort nicht, wie von der Stadt argumentiert, „von einem faktischen Misch- oder Kerngebiet auszugehen“ sei. Maßgeblich sei der Bereich zwischen Oberer Mauer, Nikolaistraße und Springstraße samt der gegenüberliegenden Straßenseiten und der dort unmittelbar angrenzenden Bebauung.

Montag Gespräche

Der Kammer „ersichtlich zu weit“ ging dabei der Rahmen, den die Verwaltung mit dem gesamten historischen Stadtkern innerhalb von Oberer, Derkerer, Niederer und Kreuziger Mauer gezogen hatte.

Zudem sei die Baugenehmigung nicht detailliert genug formuliert. Die sogenannte „Bestimmtheit“ erfordert eine genaue Festlegung der Form und des Umfangs der legalen Nutzung eines Betriebes. Das können, so Richterin Fischer, zum Beispiel die Öffnungszeiten eines Restaurants, die Anfahrt oder die Nutzung von Mitarbeiterparkplätzen sein. Hellen Fischer: „Da ist nicht alles geregelt.“

So stellen sich Architekten und Investor das Stadthotel vor. Hier die Ansicht von der Springstraße aus.
So stellen sich Architekten und Investor das Stadthotel vor. Hier die Ansicht von der Springstraße aus. © Schmidt & Mengeringhausen

Unterm Strich, so heißt es in einer der beiden Entscheidungen, „überwiegt das private Aussetzungsinteresse (der Baugenehmigung, Anm. d. Red.) des Antragsstellers das private Interesse der Beigeladenen (des Investors, der Quartier Springstraße GmbH der Familie Penno) an der Ausnutzung der ihr erteilten Baugenehmigung“. Bei der im Rahmen des Eilverfahrens möglichen „summarischen Prüfung“ spreche „Überwiegendes dafür“, dass die am 1. August erteilte Baugenehmigung in einem Hauptverfahren aufzuheben sein werde. Nick Kogler, Anwalt der von den Anliegern beauftragten Kanzlei Lenz & Johlen (Köln), ist zufrieden: „Das entspricht unserem Vortrag.“

Die Verwaltung hat die Politik am Donnerstag über die Entscheidung informiert. Für Montagvormittag, so Beigeordneter Huxoll, sei ein Gespräch mit den Fraktionsvertretern angesetzt, für Dienstag eins mit dem Anwalt. Dabei geht es um eine mögliche Beschwerde gegen die Entscheidung. Während die Verwaltung die monierten fehlenden betrieblichen Festlegungen als marginal ansieht . Huxoll: „Das kann man leicht ändern.“ - sei die Aussage zu dem Allgemeinen Wohngebiet gravierend. In einer so zentralen Stadtkernlage könne man nicht eine derart „kleinräumige Betrachtung“ des baulichen Umfeldes anlegen.“

Folgen Sie der Westfalenpost Altkreis Brilon auch auf Facebook