Marsberg/Arnsberg. . Drei Gutachten liegen zu dem Schützenfest-Unglück in Marsberg vor. In einem prüft die Staatsanwaltschaft derzeit einen neuen Ermittlungsansatz.

  • Vor Weihnachten wollte die Staatsanwaltschaft ihre Ergebnisse den Beteiligten bereits zustellen.
  • Jetzt nehmen sich die Ermittler ein Gutachten unter einem neuen Blickwinkel noch einmal vor
  • Die drei Beschuldigten machen weiterhin von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch

Die Staatsanwaltschaft Arnsberg nimmt neue Ermittlungen zu dem tragischen Unglück beim Anböllern des Marsberger Schützenfestes im Juli vorletzten Jahres auf. Hatte es vor Weihnachten noch auf eine Anfrage der WP nach dem Stand des Verfahrens geheißen, dass die Ermittlungen abgeschlossen seien und die Ergebnisse aber erst den Beteiligten zugestellt werden sollten, so haben sich nach Angaben von Staatsanwalt Klaus Neulken nun Ansätze ergeben, die eine weitere Bewertung der Untersuchungen erforderlich machten.

Im Mittelpunkt steht dabei das Rekonstruktions-Gutachten zu dem Unglück. Beim Anböllern des Marsberger Schützenfestes im Juli 2015 waren zwei gusseiserne Kanonen explodiert. Dabei war der König der St.-Magnus-Bruderschaft, Andre B. (30), von umherfliegenden Metallteilen getroffen und tödlich verletzt worden. Bedient hatten die Kanonen drei Mitglieder der Historischen Schützen Obermarsberg. Sie stehen im Fokus der Ermittlungen. Vorwurf: Verdacht der fahrlässigen Tötung.

Drei Gutachten

Zu dem tragischen Unglück liegen drei Gutachten vor:

Das Landeskriminalamt befasste sich mit dem Explosiv-Gehalt der Kanonen; damit war alles in Ordnung.

Keine Auffälligkeiten hatte es auch bei der Materialuntersuchung der von der Fa. Olsberg gegossenen Kanonen gegeben.

Die vorschriftswidrige Befüllung der Kanonen kam durch das Unfall-Rekonstruktionsgutachten des Instituts Schimmelpfennig & Becke (Münster) zu Tage.

Das Gutachten hatte ergeben, dass die drei Historischen Schützen die Kanonen unsachgemäß geladen hatten. Sie waren mit der fünffachen Menge der sogenannten Vorlage befüllt worden.

Mit dieser Vorlage wird das Schwarzpulver in dem Rohr verdichtet, damit es ordentlich rummst. In diesem Fall hatten die Böller-Schützen Sand verwendet. Zulässige Höchstmenge: 12 Gramm. An der Unglückstelle war bei der kriminaltechnischen Untersuchung jedoch wesentlich mehr gefunden worden.

Die drei Vereinsmitglieder, die das Böllern vornahmen, besitzen alle die erforderlichen Lizenzen - und sie machen, so Staatsanwalt Neulken, bis heute von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die neuen Ermittlungen drehen sich um Fragen, die sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft aus einer neuen Betrachtung des technischen Gutachtens ergeben. Neue Zeugen oder neue Beweisanträge seien nicht im Spiel, so Neulken.

Als Nebenkläger vertreten die Anwälte Andre Iske (Bad Arolsen) und Oliver Brock (Brilon) die Angehörigen des getöteten Schützenkönigs sowie weitere durch Trümmerteile geschädigte Zuschauer des traditionellen Böllerns. „Wir stehen“, so Andre Iske, „in direktem Austausch mit der Staatsanwaltschaft.“

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