Brilon. . Wegen Betrugs muss ein 68-jähriger aus dem Raum Brilon zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Zuvor schon 32 mal verurteilt.
- 68-Jähriger aus Brilon zog ein wackeliges Gewerbe mit Holzhäusern trotz Gewerbeverbot auf
- Angeklagter mietet Bagger, Transporter und Hallen, ohne zu bezahlen und häuft einen Berg Schulden an
- Der Briloner verbrachte 23 Jahre seines Lebens hinter Gittern, zwei Jahre und acht Monate kommen dazu
Wenn der Verurteilte in zwei Jahren und acht Monaten das Gefängnis verlässt, wird er über 70 sein und 26 Jahre in einer Zelle gelebt haben. Im Februar erst verließ er die Haftanstalt. Im März beging er seine erste Straftat. 20 weitere sollten bis August diesen Jahres folgen.
Der 68-Jährige aus dem Raum Brilon schloss falsche Kaufverträge ab; mietete Transporter, Bagger und andere Baugeräte, die er nie bezahlen konnte; inserierte Anzeigen in verschiedenen Zeitungen und bezahlte auch diese nicht; verkaufte ein selbstgebautes Holzhaus, das es nicht gab und mietete eine Halle, deren Miete er schuldig blieb – nur einige der Anklagepunkte.
68-Jähriger zog wackliges Gewerbe mit Holzhäusern auf.
Vor dem Schöffengericht erschien der 68-Jährige im Blaumann, um die Gelenke Fußfesseln, die leicht scheppern, wenn er zu seinem Sitz schlurft. „Den Blaumann, weil ich so verhaftet wurde, ne?“, wirft er erklärend in die Runde, zwinkert, fast charmant.
Die Staatsanwältin braucht eine Weile, um jeden Anklagepunkt zu verlesen. Punkt 21: Fortlaufender Verstoß gegen eine gerichtliche Untersagung. Vor dem Gericht in Paderborn wurde ihm schon verboten, ein eigenes Gewerbe zu betreiben. Dann die fixe Idee mit den Holzhäusern. Sogar Flyer verteilte er schon. Für die Baugeräte, Transporter und Hallen, die er für sein Gewerbe benötigte, bezahlte er nie. Ein Haufen an Schulden sammelte sich an, den 25 geladene Zeugen vor Gericht auseinanderpflücken sollten.
Gericht kommt dem Angeklagten mit einem „Deal“ entgegen
Ein „Deal“ – eine Verfahrensabsprache – sollte dem Gericht eine stundenlange Beweisaufnahme ersparen. Für ein vollumfängliches Geständnis aller Taten käme das Gericht dem Angeklagten mit zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe entgegen.
Der 68-Jährige unterbricht. „Kann ich etwas vorlesen?“ Drei Seiten, mit enger Schreibschrift. Es geht um die ersten Anklagepunkte. Er erwähnt Fallbeispiele vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe, formuliert eloquent. Nach seiner Einlassung soll ein Punkt eingestellt werden. „Ich mein, das war ein netter Kerl, ich würde den Teufel tun, ein Spiel mit dem anzufangen...“ sagt er über den Zeugen. Und dann hebt er die Hände: „Ein Millionär zahlt seine Rechnungen sofort, ein Halbwegs-Millionär zahlt nach und nach... „Sie sind aber auch kein Halbwegs-Millionär“, unterbricht Richter Schwens.
Schon 1970 die erste Straftat von vielen begangen
Er will dem 68-Jährigen fünf Minuten geben. Zur Beratung wegen des Geständnisses. Der schüttelt den Kopf. „Ich hab mir was vorzuwerfen, wir haben geredet, ich nehme alles auf mich!“
Er gibt zu, bewusst Verbindlichkeiten nicht erfüllt zu haben, spricht mit Frosch im Hals über seine Vergangenheit. Keine Lehre, eine kranke Frau, Scheidung. Kein leichtes Leben. „Ich habe nur abgesessen, nichts ist passiert. Im Gefängnis wird man nicht besser, ‘ne?“ Sein Strafregisterauszug ist lang. 1970 die erste Straftat, es folgen Betrug, Diebstahl und wieder Betrug. 32 Vorverurteilungen. Der 68-Jährige schaut beim Vorlesen an die Decke, die Hand vorm Mund. Lebhaft wird er nur, als das Gericht sich zurückzieht. Dann zieht er Zeitungsartikel aus der Mappe, zeigt den Anwälten Holzhäuser. „Das ist ‘ne feine Sache!“
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