Bigge. Die Schützen im Stadtgebiet Olsberg sind verärgert und frustiert zugleich. Seit knapp einem Jahr treibt eine 12-köpfige Gang im Alter von 12 bis 20 Jahren, darunter drei Mädchen, auf Schützenfesten und anderen Veranstaltungen ihr Unwesen. Wo sie auftaucht, sind Randalen vorprogrammiert.

„Die Leute wagen es schon nicht mehr, nachts zu Fuß nach Hause zu gehen”, beklagt die Schützenbruderschaft St. Sebastian Bigge immer neue Provokationen und Pöbeleien der in der Mehrzahl Jugendlichen. „Die Polizei bemüht sich, setzt sich mit uns zusammen, um Übergriffen vorzubeugen. Doch die Täter, die heute aufgegriffen werden, sind morgen wieder frei und machen munter weiter. Sie wissen ja, es passiert nichts. Da muss der Gesetzgeber entschiedener durchgreifen.”

Die Bigger Schützen jedenfalls wollen nicht länger weggucken und die Öffentlichkeit sensiblisieren. „Es kann nicht sein, dass erst jemand auf einem Fest oder auf der Straße totgeschlagen werden muss, bevor die Justiz den Ernst der Lage erkennt.” Und in Bigge glaubt man zu wissen, wovon man spricht. Denn auf ihrem Schützenfest im Juni schlug die Gang erneut zu. Und das, obwohl im Vorfeld alles getan worden war, um Übergriffen vorzubeugen. Zusammen mit der Polizei und den Schützenbruderschaften Assinghausen und Bruchhausen hatte man ein Schreiben, adressiert an die Eltern der 12 namentlich bekannten Jugendlichen, aufgesetzt. Hier war ihnen Hausverbot auf den Plätzen und in den Hallen erteilt worden.

Anzeigen erstattet

Doch schon am ersten Abend des Bigger Schützenfestes provozierte die Gang die dort anwesenden Beamten. Zu vorgerückter Stunde kam es immer wieder zu kleineren Rangeleien, die die Polizei aber schnell beenden konnte. Unrühmlicher Höhepunkt war dann in der Nacht zum Sonntag eine Schlägerei hinter der Halle. Ein Gang-Mitglied, das wenig später gefasst werden konnte, hatte derart zugeschlagen, dass das Opfer in die Klinik nach Marburg gebracht werden musste.

Der Vorstand erstattete zudem zwei Anzeigen wegen Hausfriedensbruch. Unverständlich für die Schützen, dass das Verfahren von der Staatsanwaltschaft wenig später wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde bzw. wegen anderer schwerwiegenderer Delikte der Jugendlichen in eine Gesamststrafe einfließen wird. „Da machen alle Vorsichtsmaßnahmen doch keinen Sinn, wenn den einzelnen Straftaten nicht weiter nachgegangen wird”, so die Meinung der Schützen.

Eine Bürgerwehrdiskussion will die Bruderschaft auf keinen Fall in Gang setzen. „Wegen des Alkohols hat es immer schon und wird es immer mal wiedere kleinere Gerangel auf den Festen geben. Das wissen wir. Doch wir wollen nicht machtlos mit ansehen, wie uns einige Wenige systematisch unsere Veranstaltungen kaputt machen.”

Als jüngstes Beispiel der Übergriffe nennt die Bruderschaft die Abi-Fete des Mescheder Gymnasiums in der Bigger Rundhalle Ende August. Mehrmals musste die Polizei ausrücken. Nach Abschluss der Veranstaltung, als die Halle verschlossen werden sollte, kam es zwischen Randalierern und der Security zu körperlichen Auseinandersetzungen, bei der drei Personen leicht verletzt wurden. Es wurden mehrere Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Beschädigungen an Pkw erstattet.

Udo Heppe, Sprecher der Kreispolizeibehörde in Meschede, weiß um die Problematik. „Die Jugendlichen sind uns alle bekannt. Es wurde und wird gegen sie ermittelt.”

Jugendarrest

Richtig sei, dass es sich um eine Gruppe handele, die im Sommer für überdurchschnittlich viel Randale gesorgt habe, und dies nicht nur auf Schützenfesten. Richtig sei aber auch, dass nicht jede angezeigte Straftat zu einer Anklage vor Gericht führe. Davon könne man jedoch bei schwerwiegenderen Delikten wie z.B. einer gefährlichen Körperverletzung grundsätzlich ausgehen. Aber auch wenn nach einem Hausfriedensbruch die Personen nicht weiter zur Rechenschaft gezogen würden, blieben sie aktenkundig. „Diese Daten gehen nicht verloren und werden bei anderen Straftaten mit in Erwägung gezogen”, so Heppe.

Ein Rädelsführer der Bigger Gang habe im Übrigen schon mehrere Wochen Jugendarrest abbrummen müssen. Und er sei nicht der Einzige. „Wie von Kollegen zu hören war, hat dies bei einigen schon Wirkung gezeigt.”