Olsberg. . Unabhängig von der Infoveranstaltung „Windkraft“ am 2. November will die Stadt Olsberg mit Antragstellern erste Gespräche z.B. zur Straßennutzung führen.

Nächste Woche findet die Infoveranstaltung zur Windkraft in Olsberg statt, aber am Donnerstag wurde schon im Bauausschluss beraten, dass die Verwaltung erste Verhandlungen zur Kabellegung und Straßenbenutzung führt. Warum? „Nur so können wir mitbestimmen, wo Kabel gelegt und welche Straßen wie genutzt werden, immer nur für den Fall, dass Anlagen genehmigt werden. Es werden hier erst einmal nur Verträge beraten, auf keinen Fall etwas beschlossen“, erklärte Bauamtsleiter Hubertus Schulte.

Das Thema Zuwegung und Kabelverlegung sei komplex und es lägen mittlerweile von allen Antragstellern, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Anträge gestellt hätten, entsprechende Vertragsentwürfe vor. Die Stadt sei nun gefragt, diese zu prüfen. Dabei ginge es unter anderem auch um Fragen der Haftung bei Schäden an Kabeln oder genutzten Wegen. Der Bauausschuss gab bei zwei Enthaltungen und einer Nein-Stimme grünes Licht.

Unabhängig davon gebe es aber, so versicherte Hubertus Schulte einmal mehr, „noch keinen einzigen Standort, wo man sehen könne, dass etwas genehmigt werde“. Davor sind jetzt erst einmal die Bürger gefragt: Da der Rat Wert auf „frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ legt, können alle Bürger am nächsten Mittwoch, 2. November, um 18 Uhr in der Olsberger Konzerthalle ihre Einwände und Fragen rund um die vorgeschlagenen substanziellen Räume im „Teilflächennutzungsplan Windenergie“ im gesamten Stadtgebiet Olsberg äußern. Das ist eine Chance, die sie sonst in den Ratssitzungen nicht hatten, weil Bürger dort nur im Rahmen von Anfragen vorstellig werden dürfen.

Blick in Richtung Meschede

Gleichzeitig schauten die Ausschussmitglieder auch in Nachbarkommunen. Meschede klage zum Beispiel derzeit gegen den Kreis. Sie hatte zu einem Projekt das gemeindliche Einvernehmen nicht gegeben, war vom HSK aber überstimmt worden. Ob die Situation nicht mit Olsberg vergleichbar sei? Das sei kaum möglich, so Schulte. Jede Stadt oder Gemeinde definiere etwa den substanziellen Raum, den Windkraft gesetzlich bekommen muss, anders. Allerdings liefen landauf, landab Klageverfahren. Und damit sei man ja auch in Olsberg beschäftigt. Die Firma Weidbusch und inzwischen auch die Forstinteressenten klagen gegen den Hochsauerlandkreis, weil die Windräder in Antfeld zurückgestellt wurden. Zu beiden Verfahren ist die Stadt beigeladen und Rechtsanwälte erarbeiten Stellungnahmen.

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