Brilon. . Briloner muss wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material ins Gefängnis. Der 52-Jährige wurde 2014 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
- Mann aus Brilon wegen Besitz kinderpornografischer Inhalte zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt
- rund 40 Videos und über 600 Fotos auf Laptop des Angeklagten gefunden
- Der 52-Jährige war bereits 2014 auffällig geworden und hatte eine Bewährungsstrafe erhalten
Bereits im August 2014 ist ein Briloner wegen der Verbreitung und dem Besitz von kinderpornografischem Material zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, jetzt muss der 52-Jährige für eine ähnliche Tat für zwölf Monate ins Gefängnis.
Im Januar hatte die Polizei auf dem Laptop des Briloners erneut rund 40 Videos und über 600 Bilder gefunden, die nackte und oft auch sehr junge Kinder zeigen, die missbraucht werden. „Das Gericht hat ihnen vor zwei Jahren ein großes Maß an Vertrauen ausgesprochen, in dem es die Strafe zur Bewährung ausgesetzt hat. Dieses Vertrauen haben sie eklatant gebrochen“, sagte Richter Härtel bei der Hauptverhandlung am Montag. Der Angeklagte räumte zu Beginn der Verhandlung sofort seine Taten ein: „Ja, ich hatte dieses Material wieder auf meinem Laptop. Wie ich das wieder tun konnte, kann ich mir nicht erklären.“
Der 52-Jährige gab zudem an, sich nach professioneller Hilfe erkundigt zu haben: „Direkt nach meiner Verurteilung habe ich die entsprechenden Stellen angeschrieben und dort auch angerufen, viele Psychologen beschäftigen sich aber lieber mit Burn-Out-Patienten, als mit Menschen mit meiner Krankheit.“ Nach erfolgloser Suche wurde der Briloner schließlich erneut rückfällig, diesmal wandert er aber hinter Gitter.
Weiter beim Landgericht?
„Aufgrund der einschlägigen Vorstrafe von Ihnen können wir nicht davon ausgehen, dass Sie diesmal nicht rückfällig werden. Auch wenn das Herunterladen von solchem Material erstmal banal klingt, sie nutzen damit die Wehrlosigkeit von Kindern schamlos aus“, urteilte das Gericht abschließend. Die Verteidigung hatte eine erneute Bewährungsstrafe zuzüglich einer Geldbuße gefordert. Zudem hätte das Gericht psychologische Betreuung anordnen sollen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine mögliche weitere Verhandlung würde dann allerdings frühestens im April vor dem Landgericht stattfinden.
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