Arnsberg/Rösenbeck. . Der Mann, der im März 2016 in Rösenbeck eine Frau mit Hammerschlägen zum Pflegefall gemacht hatte, muss für 12 Jahre ins Gefängnis.
- Landgerichtskammer folgt im Strafmaß Antrag der Staatsanwaltschaft
- Anwalt der Nebenklage hatte 15 Jahre Freiheitsstrafe gefordert
- Verteidigerin will Freispruch vom Vorwurf des Tötungsversuchs für ihren Mandanten
Die 2. Große Strafkammer am Landgericht Arnsberg hat am Freitag einen Mann (53), der am 8. März seine Ehefrau in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung in Rösenbeck mit Hammerschlägen den Schädel eingeschlagen hat, wegen versuchtem Totschlag und schwerer gefährlicher Körperverletzung zu einer 12-jährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.
Der psychiatrische Sachverständige hatte am letzten Prozesstag wegen eines Alkoholgehalts von 1 bis 1,3 Promille bei der Tat eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen. Eine krankhafte Persönlichkeitsstörung liege aber nicht vor. Der 53-Jährige, der 2001 aus Guinea nach Deutschland geflüchtet war, habe sich auch zügig in die Gesellschaft eingefunden.
Die Plädoyers
Z
Der Angeklagte hat versucht den Schädel des Opfers regelrecht zu zertrümmern.“
(Staatsanwalt)
Eine Haftstrafe von 12 Jahren fordert Staatsanwalt Ümit Görgün. Er sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte den 300 Gramm schweren Hammer mit in die Wohnung gebracht, die Frau mehrfach heftig auf den Kopf geschlagen hat und sie mit einem Kopfkissen ersticken wollte. „Es gibt Verfahren, in denen man denkt, wie kann ein Mensch einem anderen etwas derart schreckliches antun. Das hier ist so eines.“ Das Opfer sei ein Pflegefall, auf absehbare Zeit dazu verdammt in Siechtum und Lähmung zu leben. Der Version des Angeklagten schenkt er keinen glauben. „Die Einlassung ist gelogen.“
Z
Das war fast schon eine hinrichtungsähnliche Tat.“
(Nebenklage-Anwalt)
„Das, was der Angeklagte erzählt, ist weit weg von der Wahrheit“, ist Oliver Brock überzeugt und fordert 15 Jahre Haft. Inhaltlich folgt er der Staatsanwaltschaft, kommt aber zu einer anderen rechtlichen Bewertung. Eifersucht, niedrige Beweggründe, Heimtücke: Für ihn komme auch der Mordparagraf in Betracht. „Wenn das Opfer aussagen könnte, hätten wir eine Anklage wegen versuchten Mordes.“ Da die Kammer dem nicht folgen werde, plädiert er auf Totschlag in einem besonders schweren Fall.
Z
Er hat unglücklich zu fest zugeschlagen und unglücklich Kopf statt Schulter getroffen.“ (
Verteidigerin)
Von der Anklage bleibe nach der Beweisaufnahme allenfalls eine gefährliche Körperverletzung übrig, so Ira Nacke. Das Strafmaß stellt sie ins Ermessen der Kammer. Vom Vorwurf des versuchten Totschlags sei ihr Mandat freizusprechen. Dessen Erklärung, bei einem vereinbarten Treffen in der Wohnung im Streit zunächst von seiner Frau mit dem Hammer angegriffen worden zu sein, sei glaubhaft. Er habe ihr dann den Hammer abgenommen, in Notwehr zugeschlagen – und die Frau unglücklich getroffen. Die weiteren schweren Kopfverletzungen seien bei dem vorausgegangenen Gerangel entstanden.
Das Urteil
Z Er hat ihr mit einem wuchtigen Schlag den Schädel zertrümmert. In diesem Moment wollte er sie töten.“ ( Vors. Richter)
Die Kammer verurteilt den Angeklagten zu 12 Jahren Haft. Sie sieht einen Tatvorsatz als erwiesen an – für den Moment, als er der Frau so kräftig auf den Hinterkopf schlägt, dass ein Loch im Schädel entsteht und Hirnmasse ausläuft. Danach habe er dem Opfer weitere vier oder fünf wuchtige Hammerschläge verpasst. Ob der 53-Jährige das Tatwerkzeug mit in die Wohnung gebracht hatte oder ob es bereits dort lag, habe die Beweisaufnahme nicht klären können. Die Kammer geht aber zugunsten des Angeklagten von einem Teilgeständnis aus. Wie von ihm dargestellt, sei es in der Wohnung zum Streit gekommen. Möglicherweise habe auch die Frau den Hammer zuerst in die Hand genommen. In der Urteilsbegründung geht Richter Oliver Schmitt nicht davon aus, dass der 53-Jährige seine Frau mit dem Kopfkissen ersticken wollte – zu dem Zeitpunkt sei der Angeklagte bereits davon ausgegangen, seine Frau getötet zu haben. „Er hat den Anblick in diesen Moment nicht mehr ertragen und ihr das Kissen über den Kopf gelegt.“ Dass wegen des Alkoholgenusses seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei, glaubt die Kammer nicht. Dagegen spreche, dass er nachweislich nach der Tat sehr geplant eine große Dosis Tabletten genommen habe, um sich umzubringen und dass er zielgerichtet vor der Polizei über den Balkon geflüchtet sei. Die Reue, die der Angeklagte während des Prozesses gezeigt hatte – im letzten Wort hatte er sich bei der Schwester des Opfers entschuldigt – sei glaubhaft.
Folgen Sie uns auch auf Facebook.