Rösenbeck/Arnsberg. . Im Hammerschlag-Prozess könnte die Herkunft des Tatwerkzeugs wichtige Rolle spielen: Lag es in der Wohnung oder brachte der Angeklagte den Hammer mit?
- Rösenbecker Hammerschlag-Prozess: Indizien für Eifersucht in der Ehe
- Nebenklage bringt mit Antrag versuchten Mord offiziell als Möglichkeit ein
- Das Urteil fällt am kommenden Freitag, 9. September
Die Herkunft des Hammers, mit dem am 8. März 2016 im Flur der Dachgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses in Rösenbeck eine Frau (49) zum Pflegefall geschlagen wurde, könnte für den Ausgang des Prozesses eine wichtige Rolle spielen. Die Mordkommission stieß bei ihren Ermittlungen außerdem auf Beweismittel, die darauf hindeuten, dass das Opfer auch während der Ehe mit dem mutmaßlichen Täter zumindest Flirt-Kontakte zu anderen Männern hatte. Der Ehemann wusste davon offenbar.
Lebensperspektive Pflegeheim
Der wegen versuchtem Totschlag und schwerer Körperverletzung angeklagte Ex-Ehemann hatte am ersten Prozesstag gesagt, der Hammer habe auf einer Kommode im Flur gelegen. Am Dienstag gibt es nach einer Zeugenaussage Indizien, dass er das Werkzeug mit in die Wohnung des Opfers gebracht haben könnte. Ein kurzfristig geladener Zeuge soll am Freitag für Klarheit sorgen. Der Hammer soll aus seiner Werkstatt im Nachbarhaus stammen. Gestützt wird diese Möglichkeit durch die Auffassung eines Ermittlers der Mordkommission: „Der Hammer passt nicht in diese Wohnung.“ Er weise extreme Arbeitspuren auf. „Das ist kein Hammer, mit dem mal ein Nagel in die Wand gehauen wurde.“
Am vorletzten Prozesstag wird erneut deutlich, wie gravierend die Wunden sind, die dem Opfer zugefügt wurden. Am ersten Prozesstag waren Fotos gezeigt worden, die die drastischen Kopfverletzungen dokumentieren: Kolossale Narben über dem gesamten Kopf, Röntgenbilder der geborstene Schädeldecke und von einem in den Schädel geschlagenen Loch. Die Schwester gab gestern Einblick in den Gesundheitszustand der 49-jährigen ehemaligen Altenpflegerin. Sie ist halbseitig gelähmt, kann nur mit rudimentären Lauten auf Ja-Nein-Fragen antworten. Lebensperspektive Pflegeheim. „Das war schon sehr brutal, wie das abgelaufen ist“, sagte auch der Ermittler der Mordkommission: „Der Kopf ist quasi ausgelaufen.“ Der Angeklagte sitzt derweil in sich zusammen gekauert und mit tief gesenktem Kopf neben seiner Verteidigerin und schweigt.
Rechtsanwalt Oliver Brock, der die Nebenklage vertritt, beantragte bei der Kammer am Dienstag offiziell statt des angeklagten versuchten Totschlags versuchten Mord in Betracht zu ziehen. Brock sieht es nach Aussage der medizinischen Gutachterin am ersten Prozesstag erwiesen an, dass der Angeklagte mehrfach auf den Schädel der Frau eingeschlagen hat – auch als sie am Boden lag. Die Einlassung des Angeklagten, er habe aus Notwehr gehandelt und der Schlag auf den Kopf sei einem unglücklichen Ausweichmanöver der Frau geschuldet, sei unglaubwürdig. Der spätere Erstickungsversuch mit einem Kopfkissen sei geschehen, um die Frau endgültig zu töten – also um die erste Tat zu verdecken, falls die Frau die Schläge überlebt und ihn als Täter identifizieren könnte. Für Verteidigerin Ira Nacke sind das spekulative beziehungsweise nicht zu beweisende Mutmaßungen.
Flirt-Chats mit anderen Männern
Brock nimmt außerdem Eifersucht als zentrales Motiv für die Tat an. Die Ermittler hatten auf einem Datenträger des Angeklagten einen Chatverlauf gefunden, den der 53-Jährige offenbar von dem Handy seine damaligen Ehefrau abfotografiert hatte – eines dieser Gespräche stammt vom Hochzeitstag. Entsprechende Flirtkontakte habe die Polizei auch auf der Facebookseite der Frau gefunden.
Plädoyers und Urteil sind für Freitag geplant. Dann sollen auch weitere Zeugen sowie der psychologische Gutachter gehört werden.
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