Marsberg. . Das tragische Unglück beim Anböllern des Marsberger Schützenfestes im Juli 2015 geht in seine gerichtliche Aufarbeitung.

Die ersten Zivilklagen laufen an. „Noch in diesem Monat“, so Rechtsanwalt Andre Iske (Arolsen) „werden mehrere Beteiligte Post bekommen“. Iske vertritt die Angehörigen des bei der Explosion von zwei Böllerkanonen ums Leben gekommenen Schützenkönigs Andre Bieker: seine Witwe, seine beiden Brüder und seine Eltern. An wen die Post adressiert werde, wollte Iske aus verfahrenstaktischen Gründen nicht sagen.

Das sieht bei Oliver Brock, Anwalt aus Brilon, anders aus. Er vertritt einen Jugendlichen, der unmittelbar miterlebte, wie herumfliegende Metallgussbrocken dem Schützenkönig die tödlichen Bauchverletzungen zufügten. Der Jugendliche, so Brock, sei traumatisiert und befinde sich immer noch in psychologischer Behandlung. Außerdem vertritt Brock einen Pkw-Besitzer, dessen Wagen von Trümmerteilen beschädigt worden war.

Brock reicht Zivilklage gegen die drei beschuldigten Mitglieder der Historischen Schützen Obermarsberg ein, die für das Anböllern des Marsberger Schützenfestes verantwortlich waren und gegen die sich auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Arnsberg richten.

Brock unternimmt diesen Schritt, weil sich die Haftpflichtversicherung der Obermarsberger St.-Peter-und-Paul-Bruderschaft, zu der die Historischen Böllerschützen gehören, eine Regulierung der Ansprüche verweigere.

Bereits im Vorjahr hatte sich Brock an die Versicherung gewandt. Doch selbst nach Vorliegen des von der Staatsanwaltschaft veranlassten Gutachtens stelle sich die Versicherung stur, sagte Brock. Man habe ihm mitgeteilt, dass man „aufgrund von Zeitungsartikeln nicht in die Schadensregulierung eintreten“ werde.

Nachdem die Versicherung die Frist zur Regulierung verstreichen ließ, wendet sich Brock nun an die Beschuldigten: „Das Gutachten ist eindeutig. Die individuelle Schuldzuordnung mag strafrechtlich relevant sein, aber nicht zivilrechtlich.“

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