Olsberg. . Tatverdächtiger auf Grundlage eines EU-Haftbefehls festgenommen. Schnelle Arbeit der Ermittlungsbehörden am Sonntag
Im Fall des getöteten Mannes aus Olsberg geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass es einige Wochen dauern kann, bis der 20 Jahre alte Tatverdächtige, der nach seiner Flucht nach Griechenland derzeit in Thessaloniki in Haft sitzt, nach Deutschland ausgeliefert wird. Der Mann war auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls nach der Landung festgenommen worden, bevor er untertauchen konnte.
Es soll sich um den Stiefsohn des Opfers (48) handeln. Informationen nach denen er seinen Stiefvater im Flur des Mehrfamilienhauses erstochen haben soll, wollen die Ermittler bisher allerdings nicht bestätigen.
Ein EU-Haftbefehl verkürzt die Auslieferung von Straftätern. Es gelten Fristen – sofern es keinen Ablehnungsgrund gibt: Der Staat, in dem die Person festgenommen wurde, muss sie innerhalb von 90 Tagen übergeben. Stimmt der Verdächtige der Übergabe zu, muss sie innerhalb von zehn Tagen erfolgen.
Die Ermittler müssen am Sonntag im Fall der 20-jährigen Tatverdächtigen sehr schnell gehandelt haben. Denn für einen EU-Haftbefehl ist der unmittelbare Kontakt zwischen den Justizbehörden beider Länder notwendig. Kurz nach der Tat hatten die Ermittler den Mann offenbar schon ins Visier genommen und seinen Weg zum Flughafen München verfolgt. Das Amtsgericht Arnsberg stellte einen Haftbefehl wegen Mordes aus. Innerhalb von rund zwölf Stunden zwischen Tat, Flucht, Landung und Festnahme musste das Verfahren abgeschlossen sein.
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