Rösenbeck/Arnsberg. . Der Rösenbecker Hammerschlag-Prozess ist am Freitag fortgesetzt worden. Es ging um das Verhältnis der Eheleute untereinander.
- Streitigkeiten verbaler und körperlicher Art
- Finanzielle Engpässe trotz Arbeit
- Fortsetzung des Prozesses am 6. September
Am zweiten Tag vor dem Landgericht Arnsberg wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung wurden sechs weitere Zeugen vernommen.
Durch die Vernehmungen wurde deutlich, dass es zwischen den Eheleuten in der Zeit vor der Tat häufig zu Streitigkeiten verbaler und körperlicher Art gekommen war. Der Angeklagte war im Jahr 2000 aus Guinea nach Deutschland gekommen, fand nur Gelegenheit-Jobs und war lange Zeit arbeitslos. Trotz einer relativ gut bezahlten Arbeitsstelle der Frau, herrschten ständig finanzielle Engpässe.
Eifersucht spielte laut Zeugenaussagen ebenfalls eine Rolle. Der Angeklagte glaubte, seine Ehefrau habe einen anderen Mann, ebenfalls einen Farbigen. Er habe, wenn sie ihn empfing, die Wohnung verlassen müssen. In seiner Vernehmung hatte der 53-Jährige ausgesagt, von entsprechenden Verbindungen gewusst zu haben: „Ja, sie hatte im Netz Kontakte zu anderen Männer. Ich hatte nie etwas dagegen.“
Ein Zeuge aus Rösenbeck gab an, mehrfach gesehen zu haben, wie Autos vorfuhren und farbige Männer ausstiegen und in die Wohnung gingen. Derselbe Zeuge sagte aus, dass er den Angeklagten als einen sympathischen Menschen erlebt habe, der zu einer solchen Tat nur fähig sei, wenn etwas Außergewöhnliches geschehen sei: „Der Mann wollte zum christlichen Glauben konvertieren.“ Allerdings habe er in der Beziehung nicht die Hosen angehabt, denn er habe von der Frau auch Schläge einstecken müssen. Von Handgreiflichkeiten hatte auch der Angeklagte am ersten Prozesstag berichtet. Die Ehe sei insgesamt aber glücklich gewesen. „Unsere Beziehung war eine normale Beziehung. Manmal gab es Differenzen, aber sonst nichts weiter.“
Unterschiedliche Versionen
Der Anklage nach soll der 53-Jährige seine Frau, eine Altenpflegerin, in der ehemals gemeinsamen Wohnung mit einem Hammer dermaßen hart auf den Kopf geschlagen haben, dass der Schädel brach. Das Opfer schwebte in Lebensgefahr und ist jetzt dauerhaft ein Pflegefall. Als die Frau nach dem Hammerschlag auf dem Boden lag, soll er versucht haben, sie mit einem Kissen zu ersticken. Den Erstickungsversuch bestreitet der Angeklagte. Der Schlag sei erfolgt, aber aus einer Notwehrsituation heraus – unabsichtlich, denn er habe nicht den Kopf, sondern nur ihre Schulter treffen wollen.
Eine Gerichtsmedizinerin, die am ersten Prozesstag ihr Gutachten abgab, geht indes davon aus, dass das Opfer, am Boden liegend, noch mit dem Hammer traktiert wurde.
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