Meerhof. Trotz gerichtlich verhängtem Baustopp sind die Arbeiten am Windpark Himmelreich fortgesetzt worden. Der NABU, der den Baustopp erwirkt hatte, ist entsetzt.
- Nächste Stufe im Konflikt um Windpark Himmelreich.
- Kreis verhängt Bußgeld und droht weitere Maßnahmen an
- Projektierter: Das sind notwendige Sicherungsarbeiten
Die Verwaltung des HSK verhängte ein Bußgeld. „Da tritt jemand den Rechtsstaat mit Füßen“, sagt Josef Tumbrinck, Landesvorsitzender des Naturschutzbund es (NABU). Michael Flocke, Geschäftsführer der Windpark Himmelreich GmbH und Co. KG, spricht indes von „notwendigen Sicherungsarbeiten.“
Der Windpark Himmelreich GmbH und Co. KG sei mehrfach untersagt worden, die Arbeiten an den Anlagen bei Meerhof fortzusetzen. „Wir haben jetzt Kollegen rausgeschickt, um vor Ort den Baustopp durchzusetzen“, sagte Kreissprecher Martin Reuther. Dem Unternehmen gehe eine Ordnungswidrigkeitsverfügung mit der Androhung eines Zwangsgeldes zu. „Außerdem wird ein Bußgeld verhängt.“ Es kann bis zu einer Höhe von 50 000 Euro ausgesprochen werden. „Bis auf die Sicherungsmaßnahmen ruhen die Arbeiten“, versichert Flocke: „Ich warte jetzt ab, bis ich die Schreiben habe.“
Um den Windpark Himmelreich war ein juristischer Streit entbrannt. Anfang August hatte das Verwaltungsgericht Arnsberg einen Baustopp für die elf Windräder verhängt. Es hatte einem Eilantrag des NABU NRW auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben. Bereits im März hatte der NABU gegen die Genehmigung durch den HSK unter anderem wegen artenschutzrechtlicher Bedenken geklagt.
Ohne Baustopp sollten die ersten drei Räder bald in Betrieb gehen. Alle elf Anlagen sollten bis Ende 2016 Strom erzeugen. Flocke spricht von einem „massiven Schaden“ für sein Unternehmen, den der Gerichtsentscheid verursache. Bis Ende 2018 müssen alle Anlagen stehen, um die alte Einspeisevergütung zu erhalten.
In der Frage, ob in dem Areal ein Windpark gebaut werden darf, steht die Entscheidung des Oberlandesgerichts aus. Sollte es den Baustopp aufheben, dürfte am Windpark Himmelreich weitergebaut werden. Wenn nicht, muss die Windpark Himmelreich GmbH und Co. KG. das Hauptsacheverfahren abwarten.
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