Brilon.. Die Christophorus-Schule in Brilon hat zum Ende des Schuljahres still und leise ihre Pforten geschlossen.


Im Zuge der Inklusion ist die städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen bereits über einen längeren Zeitraum ausgelaufen.

Die verbleibenden 17 Schüler verschiedener Jahrgänge werden in eigenen Räumlichkeiten im Gebäude des Briloner Gymnasiums zur Schule gehen, bis auch sie ihre schulische Ausbildung beendet haben. Zwei ihrer bisherigen Lehrer werden sie dort unterrichten. Das teilte Bürgermeister Dr. Christof Bartsch auf Anfrage unserer Zeitung mit. Durch diese „nicht-inklusive“ Übergangslösung bleibe den Schülern der Wechsel an eine neue Schulform erspart, so Bartsch. Künftige Schüler, die Förderbedarf im Bereich Lernen haben, werden nun direkt inklusiv an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet.

Gebäude-Karussell dreht sich

Das frei gewordene Schulgebäude an der Scharfenberger Straße wird von der direkt angrenzenden Ratmerstein-Grundschule genutzt. Dort werden zusätzliche Räume gebraucht, weil der bisherige Teilstandort in Altenbüren zum Schuljahresende geschlossen wurde (wir berichteten). 29 Schüler aus der 3. Klasse und 18 Schüler aus der 2. Klasse, die bisher die Grundschule in Altenbüren besucht haben, werden ab dem 24. August in Brilon unterrichtet. Insgesamt besuchen zum neuen Schuljahr 184 Kinder die Grundschule Ratmerstein, die zweizügig geführt wird.

Dieser Wechsel führt dazu, dass sich das Gebäude-Karussell weiter dreht. Die frei werdenden Räume in Altenbüren sollen ab dem neuen Schuljahr durch die Roman-Herzog-Schule genutzt werden, die vorübergehend in der ehemaligen Grundschule in Scharfenberg Räume genutzt hatte. Die Roman-Herzog-Schule ist eine Förderschule des Hochsauerlandkreises für emotionale und soziale Entwicklung. Aufgrund steigender Schülerzahlen benötigt die in Brilon angesiedelte Schule zusätzliche Kapazitäten. Auch für das jetzt wieder frei werdende Gebäude in Scharfenberg gibt es eine Verwendung: Dort zieht die Feuerwehr ein.

Das inklusive Schulsystem

In einem inklusiven Schulsystem wird das gemeinsame Leben und Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Normalform.



In NRW wird dies durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz gesetzlich geregelt und hat zum Ziel, das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall zu machen und so die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention schrittweise umzusetzen.



Zahlreiche Förderschulen wie die Briloner Christophorus-Schule sind im Zuge dieses Prozesses geschlossen worden.

Folgen Sie uns auch auf
Facebook.