Marsberg/Medebach. . Um Schaden vom Kreisschützenbund abzuwenden“ hat Kreisschießmeister Karl-Rudolf B. sein Amt niedergelegt. Gegen B. wird im Zusammenhang mit dem Unglück beim Anböllern in Niedermarsberg ermittelt.
- Unglück beim Anböllern: Metallteile hatten dem Schützenkönig 2015 getötet
- Gutachten vergangene Woche: Fehler beim Laden der Böllerkanonen Ursache
- Amt auf außerordentlicher Versammlung niedergelegt
„Um Schaden vom Kreisschützenbund abzuwenden“ hat Kreisschießmeister Karl-Rudolf B. sein Amt niedergelegt.
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Das teilte KSB-Geschäftsführer Norbert Clement (Medebach) am Mittwoch in einer Rundmail den Vereinen und Bruderschaften sowie der Presse mit. B. ist einer der drei Beschuldigten, gegen die im Zusammenhang mit dem tragischen Unglück beim Anböllern des Marsberger Schützenfestes im vergangenen Jahr ermittelt wird. Dabei waren zwei gusseiserne Kanonen explodiert. Umherfliegende Metallteile hatten dem Schützenkönig der St. Magnus-Bruderschaft, Andre B. (30), tödliche Bauchverletzungen zugefügt.
Ergebnisse der gutachterlichen Unfallrekonstruktion
In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft Arnsberg die Ergebnisse der gutachterlichen Unfallrekonstruktion vorgelegt. Danach soll, wie berichtet, ein Fehler beim Laden der Böllerkanonen erfolgt sein. Von dem als sogenannte Dämmung verwendeten Sand soll die mehr als fünffache Menge der maximalen Dosis von 12 Gramm benutzt worden sein.
Drei Angehörige der Historischen Schützen Obermarsberg waren nach bisherigen Erkenntnissen an jenem Unglückstag mit der Vorbereitung des Böllerns befasst.
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Alle verfügen über die erforderlichen Lizenzen. Keiner von ihnen hat sich im Rahmen der Ermittlungen bisher zu dem Unglück geäußert.
Nach der Berichterstattung über die Ergebnisse der Rekonstruktion des Unglücks hatte der KSB für Montagabend kurzfristig zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung nach Medebach eingeladen. Darin habe, so Clement, „unser betroffener Vorstandskollege seine Sicht der Dinge erläutert“. Insbesondere, so Clement weiter, habe er erklärt, dass die Beschuldigten bisher noch keine Möglichkeit zur Einsicht in die Gutachten gehabt hätten. Clement: „Daraus erklärt sich auch, dass die Betroffenen derzeit keine Stellungnahme dazu abgeben möchten.“
Weiterhin Stadtverbandsvertreter
Die Funktion des Kreisschießmeisters sei keine formale, satzungsmäßig festgelegte Vorstandsposition, so Clement zur WP. Deshalb gebe es auch keinen Stellvertreter. Das Amt werde traditionell von jemandem mit wahrgenommen, der sich mit den einschlägigen Schießvorschriften befasst, so Clement weiter.
Als Vertreter des Stadtschützenverbandes Marsberg gehöre Karl-Rudolf B. weiterhin dem KSB-Vorstand an.