Brilon/Olsberg. . Ein halbes Jahr nach dem Tod ihres Mannes erreicht eine Witwe ein Mahnbescheid: 216 000 Euro fordert ein früherer Vertrauter ihres Mannes.
Der Brief erreichte die Juristen-Witwe ein halbes Jahr nach dem Tod ihres Mannes: ein Mahnbescheid über 216 000 Euro. Ein früherer Vertrauter ihres Gatten, ein heute 65 Jahre alter Rentner aus Olsberg, forderte die stolze Summe auf dem Rechtsweg ein. Das Geld, so der Rentner, habe sich der Freiberufler im Lauf der Jahre nach und nach bei ihm geborgt.
Dazu gibt es in der Tat ein Schuldanerkenntnis. Nur: Die Erben des 2014 verstorbenen Juristen wissen nichts von Schulden und zweifeln das an. Deshalb muss sich seit gestern der 65-Jährige wegen Urkundenfälschung vor dem Schöffengericht Brilon verantworten. Er selbst hatte die Fälschung des Schuldanerkenntnisses auch bereits in einer polizeilichen Vernehmung im vergangenen Jahr eingeräumt.
Diese Aussage widerrief er gestern allerdings. Bei seinem an Diabetes leidenden Mandanten, so teilte sein Anwalt mit, sei es im Laufe der mehrstündigen Vernehmung zu einer Unterzuckerung gekommen. „Er wollte nur noch, dass die Vernehmung ein Ende habe,“ sagte der Verteidiger. Deshalb sei es zu einer Aussage gekommen, „die er so sonst nicht gemacht“ hätte. Im Übrigen werde sich sein Mandant vor Gericht nicht zu den Vorwürfen äußern.
Der 65-Jährige soll nicht nur das Schuldanerkenntnis gefälscht, sondern auch eine frühere Pflegerin des Verstorbenen zu einer falschen Eidesstattlichen Versicherung überredet und in die Tat verwickelt haben: Sie sollte bestätigten, dass der Jurist, der die letzten Jahre seines Lebens in einer Seniorenresidenz verbrachte, ihr gegenüber von den Schulden gesprochen habe. Eine Gegenleistung, so sagte die Frau gestern, habe sie für diese Gefälligkeit nicht erhalten. Aber eine Geldbuße. 2400 Euro muss sie wegen des falschen Testats zahlen.
Ihr Mann sei zu dem Zeitpunkt, an dem er das Schuldanerkenntnis unterschrieben haben soll, gar nicht in Brilon gewesen, sagte seine Witwe gestern. Vielmehr habe er sich in einer neurologischen Fachklinik in Norddeutschland stationär behandeln lassen. Und zudem sei er zu dem Zeitpunkt auch schon gar nicht mehr zu einer Unterschrift, wie sie unter dem Schuldanerkenntnis steht, in der Lage gewesen. „Das war nur noch wellenartig. Er konnte seine Hände gar nicht mehr bewegen.“
Der Verteidiger stellte mehrere neue Beweisanträge. Weil der Vorsitzende Richter nach Pfingsten Urlaub hat, kann das Verfahren nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Drei-Wochen-Frist fortgesetzt werden. Deshalb hob das Gericht die Hauptverhandlung auf. Das heißt: Es wird ein neuer Termin angesetzt, an dem auch die am Freitag gehörten Zeugen erneut aussagen müssen.
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