Brilon. .
Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in einem besonders schweren Fall ist gestern ein 23-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Brilon zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden.
Tatvorwurf eingeräumt
Im Juli vergangenen Jahres soll der algerische Asylbewerber einer Frau in der Bahnhofsstraße die Handtasche aus ihrem Fahrradkorb gestohlen haben. Den Tatvorwurf räumte der gelernte Schweißer zwar ein, allerdings beteuert er, sein Diebesgut an Ort und Stelle wieder zurückgegeben zu haben, als die Frau ihn auf frischer Tat ertappt hatte. Als die Brilonerin mit ihrem Sohn telefonierte, griff der Angeklagte kurzerhand zu. „Eine Verfolgungsjagd bis zu einem Imbiss“, wie Richter Härtel die Folgen des Diebstahls beschrieb, habe es allerdings nicht gegeben. Er sei erst geflüchtet, als er der Dame die Tasche zurückgegeben hatte, gab der Angeklagte zu Protokoll.
Der 23-Jährige sitzt derzeit einen Strafbefehl wegen Diebstahls und akuter Wiederholungs- und Fluchtgefahr in der JVA Hamm ab. Er wird sich noch in dieser Woche einem weiteren Prozess wegen gewerblichen Diebstahls vor dem Jugendschöffengericht Düsseldorf stellen müssen. Dies führte bei Richter Härtel zur Annahme, dass der Briloner somit „eine nicht unerhebliche Einnahmequelle“ hatte.
Urteil ist rechtskräftig
Mit seinem Urteil entsprach Richter Härtel der Forderung der Staatsanwaltschaft. „Die Tatsache, dass sie die Tasche direkt zurückgegeben haben, spielt hier aber keine Rolle, da sie durchaus wussten, was sie taten“, mahnte Richter Härtel. Da der 23-Jährige das Strafmaß akzeptierte, ist das Urteil rechtskräftig. Die Sozialstunden wurden für die Dauer seiner Haft gestundet.