Bochum. Der Aufruhr rund um Feuerzeugwurf auf Bochum-Torwart Patrick Drewes ebbt nicht ab. Jetzt haben sich zwei weitere Klubs gerichtlich positioniert.
Erst diskutierte die Fußballwelt, dann urteilte das DFB-Sportgericht. Doch abgeschlossen ist die Causa „Feuerzeugwurf“ noch nicht. Patrick Drewes, Torhüter des VfL Bochum, wurde beim Auswärtsspiel gegen Union Berlin am Kopf getroffen, das Spiel unter Protest der Gäste fortgesetzt. Am grünen Tisch gab es nun die drei Punkte: Die Partie wurde mit 2:0 für den Ruhrgebietsklub gewertet. Freude bei den Bochumern, Unmut beim Hauptstadtklub - zum Zeitpunkt des Feuerzeugwurfs in der Nachspielzeit stand es noch 1:1.
Neben Union Berlin haben nun auch Holstein Kiel und der FC St. Pauli gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts Einspruch eingelegt. Dies teilte der Deutsche Fußball-Bund auf dpa-Anfrage mit. Die beiden Clubs schlossen sich damit den Berlinern an, die vor dem DFB-Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts anfechten. Dieses hatte das ursprünglich 1:1 ausgegangene Spiel am 14. Dezember 2024 mit 2:0 für Bochum gewertet.
VfL-Bochum-Sieg bei Union Berlin? Auswirkungen auf Abstiegskampf
Kiel und St. Pauli wären im Abstiegskampf indirekt betroffen, bekäme der Tabellenletzte Bochum statt des einen Punkts aus dem Union-Spiel alle drei Punkte am Grünen Tisch zugesprochen. Dieses Urteil hatte das DFB-Sportgericht am 9. Januar gefällt. Es sah Bochum geschwächt, nachdem der Torwart Patrick Drewes in der Nachspielzeit von einem Feuerzeug aus dem Berliner Fanblock am Kopf getroffen worden war sowie ausgewechselt und vom Feldspieler Philipp Hofmann ersetzt werden musste, da das Wechselkontingent des VfL erschöpft war.
Holstein Kiel und der FC St. Pauli waren an dem Verfahren bislang nicht beteiligt. Der DFB teilte mit, die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sehe in dem Paragrafen 26.2 eine solche Möglichkeit vor, unter der Voraussetzung, dass die Betroffenen ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“.
Ob das Berufungsverfahren mündlich oder schriftlich abgehalten wird, entscheidet das DFB-Bundesgericht. Zur Verhandlung könnte es im Laufe des Februars kommen. Innerhalb des DFB ist das Bundesgericht die letzte Instanz. Eine darüber hinaus gehende Berufung wäre vor dem Ständigen Neutralen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften möglich.
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Unions Vorsitzender Dirk Zingler machte seinem Unmut über die Gerichtsentscheidung nun vor dem Spieltag Luft. Im Sky-Interview vor dem Auswärtsspiel gegen den 1. FC Heidenheim sagte er: „Wenn der Petersen (Schiedsrichter Martin Peters, Anm. d. Red.) tatsächlich einen Fehler gemacht hat, das glaube ich aber nicht, dann muss das Spiel wiederholt werden.“
Auch Profifußball-Geschäftsführer Horst Heldt hat nach dem Einspruch des Bundesligisten gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts nachgelegt. Der 55-Jährige wetterte in der Sendung Sky90 einen Tag nach den verbalen Attacken von Vereinsboss Dirk Zingler gegen den Dachverband sowie dessen Kontrollausschuss.
„Was macht der DFB-Kontrollausschuss eigentlich in dieser Verhandlung“, sagte Heldt: „Was hat der DFB-Kontrollausschuss da mitzureden?“ Zudem habe der Vorsitzende des Gremiums, Anton Nachreiner, nichts anderes zu tun gehabt haben, „als diesen Schiedsrichter hopszunehmen“. Der Streit um die Spielwertung geht in die Verlängerung.