Siegen-Wittgenstein. Warum es bei Entscheidungen am „grünen Tisch“ nicht um das Urteil, sondern um die Ursache gehen sollte, schildert unser Kolumnist.
Von nichts kommt nichts, heißt es im Volksmund. Das kann positiv wie negativ ausgelegt legen, betrifft aber in jedem Fall eine bestimmte Ursache - und entsprechende Wirkung. Strafen, die am „grünen Tisch“ des Fußballs verhandelt werden müssen, betrifft das ebenso. Nun hat das Kreissportgericht zwei Spieler von Hilchenbach IV länger aus dem sportlichen Verkehr der D-Kreisliga gezogen. Ein Akteur ist wegen „sexistischer Beleidigung eines Gegenspielers“ für zwölf Spieler gesperrt worden, ein anderer nach Bedrohung und Beleidung des Schiedsrichters für zehn Monate.
Natürlich mögen das drakonische Strafen sein, doch wie soll ein Verband solchen Auswüchsen sonst entgegentreten, geschweige denn Herr der Lage werden? Immer wieder höre ich im Zusammenhang mit solchen Urteilen den Begriff der Unverhältnismäßigkeit. Dass dies in keiner Relation zu einem groben Foulspiel stünde oder man ja gar nicht wisse, ob dieser oder jener Spieler wirklich beleidigt habe und nur nach Hörensagen entschieden werde. Wer so über Urteile urteilt, pauschalisiert nicht nur, sondern spricht den Verantwortlichen auch ihre Glaubwürdigkeit für die Sache – nämlich dem Miteinander im Fußball – ab. Vielmehr sollte man fragen, warum man sich wegen ein und derselben Mannschaft binnen zwei Wochen an den Verhandlungstisch setzen muss. Der Blick darf nicht auf die Härte der Urteile, sondern auf die Ursache gelenkt werden. Alles andere ist eine Täter-Opfer-Umkehr und macht die Schuldigen zu Türöffnern für Ignoranz und Gewaltverherrlichung.