Siegen. Der SUV-Fahrer, der Jagd auf zwei Radfahrer machte, darf womöglich schon bald wieder fahren. So begründet das Landgericht Siegen die Entscheidung

Es waren Bilder, die bundesweit in diversen Medien die Runde machten und die Region schockten. Auch ein Jahr später beschäftigte der SUV-Fahrer, der im November 2021 mit seinem Auto Jagd auf zwei Radfahrer machte und dabei gefilmt worden war, die Justiz noch immer. Im Mai war der 56-Jährige aus Wittgenstein wegen eines schweren Eingriffs in den Straßenverkehr in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung verurteilt worden. Die damals verhängte Strafe ist nun im Berufungsprozess am Landgericht Siegen abgemildert worden. Darüber berichtet die Online-Ausgabe von „Roadbike“.

Die Verhandlung des Falls vor dem Schöffengericht Bad Berleburg im Mai 2022 sorgt für ein großes Medienecho.
Die Verhandlung des Falls vor dem Schöffengericht Bad Berleburg im Mai 2022 sorgt für ein großes Medienecho. © Emma Rothenpieler

Das Straßenradsport-Fachmagazin erfuhr, dass die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von 21 Monaten auf 18 Monate reduziert worden ist – die Bewährungszeit beträgt unverändert drei Jahre. Lässt sich der Berufskraftfahrer in dieser Zeit etwas zuschulden kommen, muss er ins Gefängnis.

Führerschein kann im Juni beantragt werden

Für größeres Aufsehen sorgt der erheblich kürzere Entzug des Führerscheins. Diesen kann der Verurteilte statt nach 18 Monaten bereits nach acht Monaten wieder erlangen, wobei diese ab dem Moment gelten, in dem das Urteil rechtskräftig ist. Der SUV-Fahrer kann also im Juni 2023 eine neue Fahrerlaubnis beantragen. „Die Fahrerlaubnis hat dann in eigener Zuständigkeit zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen dem Verurteilten eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann“, erklärt das Landgericht.

Autofahrer macht mit SUV Jagd auf Radfahrer

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    Die Abmilderung der Strafe erklärt das Berufungsgericht wie folgt: „Das Landgericht Siegen als Berufungsgericht hat bei der Bemessung der tat- und schuldangemessenen Strafe sämtliche für und gegen den Verurteilten sprechenden Umstände berücksichtigt (Paragraph 46 Strafgesetzbuch). Dabei hat auch eine Rolle gespielt, dass der zuvor verkehrsrechtlich kaum in Erscheinung getretene Verurteilte infolge der Tat seinen Arbeitsplatz verloren hat und aufgrund der Verbreitung des Videos von der Tat im Internet einem „Shitstorm“ ausgesetzt war und ist.“