Siegen-Wittgenstein/Düsseldorf. Die Corona-Verordnung sorgt für Regel-Wirrwarr und teilt den Amateursport in Wettkampf- und Gesundheitssportler. Keine Ausnahme in Fitnessstudios

Großes Regel-Wirrwarr: Der Amateursport kommt in diesen Tagen nicht zur Ruhe. „Mit zwei 2G sind auch die Amateursportler gemeint“, hatte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag während einer Pressekonferenz eine entsprechende Frage beantwortet und mit Blick auf die Dynamik bei den Corona-Infektionszahlen bekräftigt: „Wer nicht geimpft ist, ist von den gesellschaftlichen Veranstaltungen ausgeschlossen. Wir haben es mit einer Pandemie der Ungeimpften zu tun.“

Inzwischen stellt sich die Sachlage anders dar, denn die schriftliche Fassung der neuen Coronaschutzverordnung widerspricht der Klarheit dieser Aussage, denn sie sieht weitgehende Ausnahmen vor, die im Grunde den Amateursport in zwei große Gruppen teilt: Gesundheitssportler, für welche die 2G-Regeln gilt, und Wettkampfsportler, für die im Training und bei Wettkämpfen weiterhin die 3G-Regel gilt, wenn auch mit deutlichen Einschränkungen.

PCR-Tests kosten 60 bis 70 Euro

In einer vom Landessportbund beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erfragten Konkretisierung zur seit Mittwoch gültigen Verordnung heißt es: „Teilnehmende an allen offiziellen Ligen und Wettkämpfen im Profi- und Amateursport in Sportarten, deren Fachverbände dem Landessportbund NRW oder Mitgliedsorganisationen des DOSB angehören, unterliegen der 3G-Regelung. Nicht immunisierte Sportlerinnen und Sportler benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.“

Dem DOSB gehören von Bergsteigen über Dartsspielen bis Wellenreiten die Spitzenverbände von 66 Sportarten an. Es gibt nur wenige organisierte Sportarten, die ihm nicht angehören. Egal ob Fußball-Oberliga, Tischtennis-Kreisklasse oder Luftpistolen-Bezirksliga: Ungeimpfte Wettkampfteilnehmer – dazu zählen Athleten und Schiedsrichter – können mit einem PCR-Test weiter mitmachen. Der ist mit Kosten von 60 bis 70 Euro allerdings teuer und obendrein mit einer deutlich längeren Wartezeit als bei Antigen-Tests verbunden, weshalb höchst fraglich ist, dass viele Athleten überhaupt regelmäßig von dieser Option Gebrauch machen werden.

Beispiel Amateurfußball: Ein nicht immunisierter Spieler, der am späten Freitagnachmittag testen lässt, wird nicht am Abschlusstraining seiner Mannschaft teilnehmen können, weil dann das Testergebnis definitiv noch nicht vorliegt, aber sonntags in der Regel das Spiel bestreiten, weil das Resultat des Tests meist binnen 24 Stunden vorliegt – sicher ist dies angesichts vieler Tests und begrenzter Labor-Kapazitäten allerdings nicht. Noch ein Rechenbeispiel: Eine komplette für einen Landesliga-Fußballer mit drei Trainingseineinheiten pro Woche sowie Spiel am Wochenende würde schnell mit mehreren hundert Euro zu Buche schlagen. In sozialen Netzwerken wird stellenweise bereits über ein „3G für Reiche“ gespottet.

Ausnahmen für Trainer, Betreuer und Physiotherapeuten

Eine weitere Konkretisierung gibt es für Trainer, Betreuer und Physiotherapeuten. Auch diese können ihre Mannschaften oder Einzelathleten auch ohne Immunisierung weiter betreuen, sofern sie einen negativen Antigen-Schnellgest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und sofern sie, zweitens, eine medizinische Maske tragen.

Beim Rückentraining im Fitnessstudio, hier in Halverscheid, gilt die 2G-Regel ohne Ausnahme. (Symbolfoto)
Beim Rückentraining im Fitnessstudio, hier in Halverscheid, gilt die 2G-Regel ohne Ausnahme. (Symbolfoto) © WP | Michael Kleinrensing

Anders stellt sich die Sachlage für Zuschauer bei Wettkämpfen dar: Für sie gilt weiter die 2G-Regel – Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen also draußen bleiben. Auch für Sportler, die abseits von Ligen und Wettkämpfen aktiv sind, gilt wie von Laumann verkündet seit Mittwoch die „harte“ 2G-Regel. Besucher von Fitnesstudios oder Gymnastikkursen im Sportverein können sich nicht mit einem PCR-Test „freikaufen“.