Wittgenstein. Für ungeimpfte Sportler geht es um eine Menge Geld – und die Frage der Teilhabe. Der können sich auch die Sportvereine nicht entziehen.

Gefühlt sind Gesellschaft und Sport weitgehend zur Normalität zurückgekehrt, Corona und die damit verbundene Auflagen sind aber noch da. Eine unüberwindbare Hürde ist die fast flächendeckend gültige 3-G-Regel fast nirgendwo mehr für den Sportbetrieb, auch nicht im Kreis Siegen-Wittgenstein – doch das kann sich bald ändern. Die Corona-Tests werden ab dem 11. Oktober kostenpflichtig sein. Darauf haben sich Bund und Länder bereits am 10. August geeinigt.

Gratistests gibt es dann nur noch für Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht. Darunter fallen zum Beispiel Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen.

Für Sportler und Vereine stellen sich bis zum Stichtag einige Fragen, allen voran die nach der Teilhabe von ungeimpften Mitgliedern sowie die nach den Kosten. Wie viel der einzelne Test kostet, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Die Preise werden nicht staatlich festgelegt, sondern regeln sich nach dem Prinzip der freien Marktwirtschaft.

Markt reguliert die Testkosten – billig wird’s nicht

Bei einem Antigen-Schnelltest in einem Testzentrum liegen die Kosten derzeit bei rund 10 Euro, vor der Einführung des kostenlosen Bürgertests lagen sie bei 15 bis 50 Euro. An deutschen Flughäfen werden bis zu 45 Euro fällig. Gelten sollen die Antigen-Schnelltests für 24 Stunden. Die PCR-Tests gelten für maximal 48 Stunden, sind aber erheblich teurer – laut Laut dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) werden rund 50 Euro. Die genauen Kosten werden vom Anbieter sowie Angebot und Nachfrage abhängen.

Wer auch ohne Impfung zwei- oder dreimal pro Woche beim Mannschaftssport, im Fitnessstudio oder bei Kursangeboten mitmachen möchte, muss demnach tief in die Tasche greifen – es kann es gut sein, dass Mannschaften auf ungeimpfte Mitspieler demnächst verzichten müssen.

Dies ist ein Thema in den Vereinen, aber kein ganz so großes, wie man vielleicht annehme könnte. „Bei uns sind so gut wie alle geimpft. Diejenigen, die noch keinen vollen Schutz haben, haben ihn bis zum 11. Oktober“, verrät beispielsweise Stefan Trevisi, Trainer der Fußballer beim TuS Erndtebrück. Dabei gilt auf dem Fußballplatz nicht einmal die 3-G-Regel – theoretisch könnte ein umgeimpfter Fußballer auch ohne Test mitspielen, so lange er Umkleide, Toilette und Vereinsheim nicht betritt.

Impfausweis-Kontrollen

Wirklich vorstellen kann sich ein solches Szenario niemand. „Wir hatten jetzt morgens schon nur zwei Grad, sich draußen umzuziehen, wird sich bald erledigt haben. Und es wäre kein richtiger Mannschaftssport, wenn die Spieler bei den Ansprachen in der Kabine nicht dabei sind“, sagt Christopher Heiner, Pressesprecher und Trainer beim FC Ebenau. Er sagt aber auch: „Ich bin gespannt, was passiert, wenn der Test Geld kostet.“ Sein Verein will das Thema auf der anstehenden Vorstandssitzung noch einmal auf die Tagesordnung setzen.

Kein Drumherum gibt es beim Hallensport – hier geht gar nichts ohne Impfungen und Tests, worauf Verbände und Vereine reagiert haben. Beispiel Tischtennis. „Wir schreiben unsere Gastmannschaften vor den Heimspielen an und weisen darauf hin, dass sie Impf- und Testnachweise mitbringen sollen. Die kontrollieren wir auch“, sagt Andreas Rothenpieler, Präsident des TTC Feudingen. Ein großes Thema ist die Sache in seinem Verein aber nicht – weil die Impfquote unter den Spielern bei hundert Prozent liegt, ebenso wie bei vielen Gegnern.

Auch der TV Laasphe stimmt sich mit seinen Gegnern ab, verzichtet aber teilweise auf Impfpasskontrollen. „Die meisten Gegner kennen wir seit vielen Jahren, da gibt es ein sehr inniges Sportverhältnis und eine gewisse Vertrauensbasis“, sagt Mathias Hofacker, Mannschaftsführer beim TV Laasphe, der intern aber immer wieder darauf hinweist, Nachweise auch mitzuführen. „Wenn Stichproben gemacht werden und etwas nicht stimmt, wären die Konsequenzen für unseren Verein und den Sport verheerend.“

Hohe Strafen, wenig Kontrollen

Teuer wäre es jedenfalls: 1000 Euro Strafe sind der Regelsatz bei der Durchführung von Wettkämpfen unter Missachtung der Auflagen, die persönliche Strafe für querschießende Sportler liegt bei 250 Euro. Die Ordnungsämter behalten sich stichprobenartige Kontrollen vor, sind bei Sportveranstaltungen aber noch nicht allzu oft vorstellig geworden.

An der Frage nach der Übernahme der Kosten scheiden sich derweil die Geister. „Warum soll die überwiegende Mehrheit der kleinen Minderheit den Finger reichen und Extra-Eskapaden mitfinanzieren?“, fragt Jürgen Reinhard, Vorsitzender der Volleyballabteilung im VfL Bad Berleburg, der die sich abzeichnenden Verschärfungen zwar in Ordnung findet, sie aber auch als „indirekte Impflicht“ empfindet.

Keine Probleme für Schüler

In seiner Abteilung stellt sich die Frage nach Kosten übrigens nicht. Schüler sind über Schultests bereits abgedeckt. „Alle anderen haben solidarisch die Impfkampagne genutzt. Die wenigen, die es erst kürzlich getan haben, halten mit bei jedem Training ihr Testzertifikat unter die Nase.“

Die Kosten für impfunwillige Mitglieder zu übernehmen, ist für André Becker zumindest eine Option – bei der anstehenden Vorstandssitzung wird darüber entschieden. „Das Thema Impfung muss jeder für sich ausmachen. Ich persönlich kann nicht nachvollziehen, wenn es jemand nicht tut, aber das muss ich ja auch nicht“, sagt Becker. „Wir haben als Verein auch eine soziale Verantwortung und eigentlich will ich wegen einer fehlenden Impfung niemanden aus dem Vereinsleben ausschließen. Das wäre schwierig.“

Zumindest für die erste Fußballmannschaft gibt es keine Probleme. Auch hier sind bereits alle geimpft.