Düsseldorf/Siegen-Wittgenstein. Landesregierung sieht von Lockerungen der Corona-Verordnung ab. Auch ein zeitnaher Re-Start im Amateurfußball ist damit Makulatur.

Die Betreiber von Fitnessstudios gehören zu den Unternehmern, die von der Corona-Krise am härtesten getroffen wurden. Während viele Betriebe in den vergangenen Monaten trotz Lockdown ihrem Geschäft wenigstens unter Auflagen nachgehen konnten, mussten die Studios geschlossen bleiben.

Bis Donnerstagmittag gab es noch die Hoffnung auf eine Öffnung. Doch dann stellte das NRW-Gesundheitsministerium in Düsseldorf klar, dass bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März es „keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung für mögliche Öffnungen geben“ werde.

Die noch bis zum 28. März gültige Verordnung hatte in Aussicht gestellt, dass zum kommenden Montag, 22. März, weitere Öffnungen wie die der Fitnessstudios möglich sein könnten. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Inzidenz landesweit unter 100 liege – mit sinkender Tendenz allerdings. Diese Tendenz sieht Düsseldorf nicht. Im Gegenteil geht die Landesregierung von einer steigenden Tendenz aus.

Gestern hatte die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz nach einer erneuten Steigerung einen Wert von 96,4 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern. Das Ministerium sieht deshalb „eine stabile Infektionslage“ als nicht gegeben. Dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Siegen-Wittgenstein am Freitag auf 134,0 (Vortag: 121,7) stieg, bestätigt diese Tendenz.

Hilfsgelder verspätet ausgezahlt

Die heimischen Studiobetreiber hatten sich auf eine Wiedereröffnung am Montag vorbereitet und haben ihre Beiträge seit November mehrheitlich ausgesetzt. Die November- und Dezemberhilfen der Regierung mindern die Probleme ein wenig, allerdings haben verspätete Auszahlungen bei den Betreibern für Verdruss gesorgt.

Mit der „Absage“ für die eigentlich vorgesehenen Lockerungen verschiebt sich auch der Re-Start für Kontaktsport, beispielsweise beim Amateurfußball. Damit haben sich auch Überlegungen für eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Kreisebene an Ostern erledigt.

Ausgenommen von den aktuellen Verboten ist weiter das Training für Kinder bis 14 Jahren – allerdings nur, solange der landesweite 7-Tage-Inzidenzwert weiter unter 100 liegt.