Finnentrop/Bamenohl. Das Oberliga-Fußballspiel zwischen der SG Finnentrop/Bamenohl und dem TuS Ennepetal wird am Donnerstag, 2. Juni nachgeholt.

Die Partie der Abstiegsrunde war von Staffelleiter Reinhold Spohn abgesetzt worden, weil die Finnentrop/Bamenohler eine Reihe von Corona-Fällen aufgeführt hatten. Die SG wurde vor dem Verbandsgericht von Anwalt Klaus Söbke vertreten.

Wieso das? „Weil wir früh gesagt haben, dass wir uns auf das Sportliche konzentrieren wollen und uns im Abstiegskampf gar nicht mit Streitigkeiten abgeben wollten“, antwortete Simon Machula, Sportlicher Leiter, „dem sind wir dadurch auch gut aus dem Weg gegangen.“

Ennepetal hatte Einspruch gegen die Spielabsetzung eingelegt, diesen aber vor der Verbandsgerichts-Sitzung zurückgezogen. Beide Seiten seien gehört worden, Reinhold Spohn trat als Zeuge auf. „Das Gericht bestätigte, dass der Staffelleiter nach seinem Ermessensspielraum ordnungsgemäß entschieden hat“, so Machula, „das Gericht hat dem TuS Ennepetal empfohlen, den Einspruch zurückzunehmen.“ Der TuS stimmte dem nach fast zweistündiger Verhandlung zu und muss nun die Verfahrenskosten tragen.

Den Ist-Zustand angegeben

Ein wesentlicher Faktor war die Chronologie. So ging der Antrag einige Tage vor dem Spieltermin raus. Machula: „Und da haben wir den Ist-Zustand angegeben, wie er am Tag der Beantragung war, und nicht den Stand, der am Spieltag möglicherweise herrschen könnte. Und nach diesem Ist-Stand hatten sieben Spieler und darunter drei unserer Torhüter Corona. Wir wussten daher nicht, ob wir am Sonntag in beiden Mannschaften einen Torwart würden stellen können.“

Dies hatte der Staffelleiter zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht. „Da der Spielplan zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht fertig war, haben wir den Staffelleiter gebeten, darüber nachzudenken, ob wir nicht am ersten Spieltag spielfrei haben können“, so Machula, „er hat den Spielplan aber belassen und aufgrund der Datenlage das Spiel abgesagt. Wir wussten da noch nicht, wer unser Gegner ist, daher konnten wir noch keine konkrete Absage beantragen. Das hat das Gericht entsprechend bestätigt.“

Für Machula ist es sehr wichtig, klarzustellen, „dass keine falschen Unterlagen eingereicht worden sind, sondern zum besagten Zeitpunkt alles vollständig und korrekt vorlag.“ Deshalb habe auch die Kammer „in keinerlei Hinsicht ein rechtswidriges oder unsportliches Verhalten feststellen“ können.