Kreis Olpe. . Das dürfte Seltenheitswert haben im Fußballkreis Olpe: Ein Spiel der Kreisliga C landet vor der Bezirksspruchkammer.
Dabei scheint der Fall auf den ersten Blick total einfach. So einfach, dass das Urteil des Kreissportgerichts eigentlich auf der Hand liegen müsste, und für die unterlegene Partei kein Grund sein sollte, in Berufung zu gehen und die nächsthöhere Instanz anzurufen.
Eigentlich. Doch der Sachverhalt ist kniffliger.
Worum es geht: Im Meisterschaftsspiel zwischen dem SV Trockenbrück und Rot-Weiß Ostentrop-Schönholthausen II am 26. August hatten die Gastgeber einen vierten Spieler eingewechselt.
Faire Trockenbrücker
Patrick Klaas, Trainer der Ostentroper, hatte dies bemerkt und umgehend seinen Vorstand informiert. Geschäftsführer Harald Pohl: „Wir selbst brauchten eigentlich gar nicht aktiv zu werden. Die Trockenbrücker selbst haben sich an die Staffelleiterin gewandt und das Versehen von sich aus deutlich gemacht.“
Auch Auge verzählt sich
Wechselfehler hat es auch schon im Profifußball gegeben. Legendär ist der Lapsus des Stuttgarter Trainers Christoph Daum im Herbst 1992 im Champions League-Spiel bei Leeds United, und der des Bayern-Trainers Giovanni Trapattoni 1995 beim 5:2-Sieg in Frankfurt.
Sowohl im Fall Daum als auch im Fall Trapattoni sind Profis eingewechselt worden, die nicht spielberechtigt waren. Der Stuttgarter Jovica Simanic war vierter Ausländer, die UEFA erlaubte seinerzeit nur drei. Der Münchner Didi Hamann vierter Amateur, der DFB ließ nur drei zu.
Spielberechtigt dagegen war der vierte Einwechselspieler, den Klaus Augenthaler am 34. Spieltag der Saison 1995/96 für Bayern München auf den Rasen schickte. „Auge“ hatte Trainer Beckenbauer an jenem Samstag vertreten. Der Einspruch von Gegner Düsseldorf hätte Erfolg gehabt, aber Fortuna verzichtete auf einen Protest, weil das Spiel (2:2) ohne Bedeutung war.
Ostentrop legte Protest gegen die Spielwertung ein. Dass sich dieser Trockenbrücker Wechselfehler zugetragen hat, ist unstrittig. Rot-Weiß Ostentrop vertrat nun die Meinung, jener vierte Einwechselspieler sei ein nicht spielberechtigter Akteur gewesen. Und somit sei ein Wiederholungsspiel fällig, wenn nicht sogar eine Spielwertung zu Gunsten der Ostentroper.
Das Kreissportgericht wies sowohl das eine als auch das andere zurück. Denn der vierte Einwechselspieler habe ja eine Spielberechtigung. Er war zum Beispiel am Spieltag nicht gesperrt. Er war auch nicht satzungswidrig von der ersten in die zweite Mannschaft gewechselt. Sondern er stand, wie alle anderen Trockenbrücker Akteure auch, korrekt auf dem Spielberichtsbogen. Daher sei eine Spielwertung von 2:0 für Ostentrop/Schönholthausen, wie sie der Verein beantragt hatte, nicht infrage gekommen, so das Sportgericht.
Dessen Vorsitzender Andreas Hesse sagte im Gespräch mit unserer Zeitung; „Wäre der Spieler nicht spielberechtigt gewesen, dann hätte ein Tatbestand vorgelegen, der es gerechtfertigt hätte zu sagen: Die Punkte werden Trockenbrück aberkannt und Rot-Weiß Ostentrop zugesprochen.“
So aber sei eher naheliegend, dass ein Regelverstoß vorgelegen hat. Der aber habe aber nur dann ein Wiederholungsspiel zur Folge, wenn er sich laut Andreas Hesse „aller Wahrscheinlichkeit nach auf die auf die Spielwertung als gewonnen oder verloren auswirkt. Und das ist beim Stand von 3:0 zehn Minuten vor Schluss meines Erachtens nicht mehr der Fall.“ In der Tat ist der Wechsel erfolgt, als es 3:0 stand, das Endergebnis lautete 6:0 für den SV Trockenbrück.
Harald Pohl, Geschäftsführer von Rot-Weiß Ostentrop-Schönholthausen, bedauert diesen Urteilsspruch: „Im Grunde sind wir auf den Kosten hängen geblieben. Und das, ohne einen Regelverstoß begangen zu haben. Stattdessen sind diejenigen, die den Regelverstoß begangen haben, quasi einfach so raus gekommen aus der ganzen Geschichte.“
Allein deshalb sei man es den eigenen Spielern schuldig, aktiv zu werden. Pohl: „Die Spieler sagen doch auch: Die anderen verstoßen gegen eine Regel und das bleibt ungeahndet. Als Vorstand können wir nicht sagen: Okay, ihr habt halt 0:6 verloren und wir schlucken das einfach so.“
Pohl: „Keine verbindliche Regelung“
Aber nicht die drei (entgangenen) Punkte seien das Kernproblem, betonte Harald Pohl, sondern der Umstand, „dass es für diesen Tatbestand keinerlei verbindliche Regelung gibt. Darauf beruft sich auch die Spruchkammer.“ Er würde dieses Thema „gern mal klären lassen,“ so Harald Pohl.
Im Gegensatz zur Kammer sieht RW Ostentrop den vierten Einwechselspieler sehr wohl als nicht spielberechtigt an. Geschäftsführer Harald Pohl: „Das kennt man ja aus der Situation, wo es eine erste und zweite Mannschaft gibt und einer aus der Ersten, der in der Zweiten nicht spielberechtigt war, in der Zweiten gespielt hat. Dazu gibt es reihenweise Sporturteile.“
Deshalb müsse das Ergebnis zu Gunsten der Mannschaft gewertet werden, die eben keinen Regelverstoß begangen hat, argumentiert Harald Pohl. „Gleichzeitig müssen die Punkte der Mannschaft abgezogen werden, die diesen nicht spielberechtigten Spieler eingewechselt hat.“