Hagen. Marihuana und Vereinssport - passt das zusammen? Ein Blick ins Cannabisgesetz.

Die Cannabis-Legalisierung hat hierzulande zu hitzigen Diskussionen geführt - weil sich die Rauchwolken potenziell in viele Lebensbereiche ausbreiten. Auch in die Welt des Vereinssports? Nun, die Rechtslage ist eindeutig: „Kein Konsum in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. In Sichtweite liegt in der Regel in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der genannten Einrichtungen vor“, so heißt es im Cannabisgesetz.

Am Fußballplatz und am Vereinsheim bleibt es beim Pils, das man ja auch solo genießt, während ein Kiffer sein Vergnügen passiv teilt – ob der Nachbar will oder nicht. Einen Grottenkick kann man sich also nicht schönkiffen, sondern lediglich schöntrinken...