Hagen. Der TuS Volmetal hat kürzlich ein Schreiben bekommen, das für viel Unverständnis sorgte. Die „Taler“ verstehen die Welt nicht mehr.
Als die Handballer vom TuS Volmetal am 7. Dezember ein vierseitiges Schreiben von Straßen.NRW bekamen, rieben sich die Verantwortlichen ungläubig die Augen: Ein Wegweiser am Volmeabstieg in Delstern rief die Verkehrsbehörde auf den Plan. Das Schreiben zwang die „Taler“ zur Reaktion, verursachte im Hagener Süden aber vor allem Irration und Unverständnis.
Aber was ist geschehen? Vor etwa zehn Jahren montierten die TuS-Handballer ein Hinweisschild, das Autofahrer schon vom Weg aus der Stadtmitte Richtung Dahl auf die Sporthalle Volmetal hinweisen sollte. Das Design, so schildert Abteilungsleiter André Blümel, sei an die bereits vorhandenen sieben Verkehrsschilder angepasst und am Zaun der „Kuhweider Weihnachtsbäume“ angebracht worden. Niemand habe sich bislang beschwert.
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Bis nun Straßen NRW auf die Beschilderung aufmerksam wurde: Gemäß Paragraf 9 des Bundesstraßengesetzes müsse der Abstand zum äußeren Fahrbahnrand mindestens 20 Meter betragen und eine entsprechende Beschilderung sei genehmigungspflichtig, so Straßen NRW. „Okay, das kann dann aber kein Mensch mehr lesen“, spottet Blümel. Die „Taler“ haben nach Erhalt des Schreibens versucht, rückwirkend eine Genehmigung zu erhalten. Diese habe die Straßenverkehrsbehörde dann aber abgelehnt. Das Schild sollte im Gegenzug entfernt werden. Hätten die Volmetaler das nicht bis zum 21. Dezember gemacht, wäre ein bis zu 5.000 Euro teures Bußgeld fällig geworden.
Keine nachträgliche Genehmigung möglich
Auf Nachfrage äußerte sich kurz vor Weihnachten auch ein Sprecher von Straßen.NRW zum Sachverhalt: Der Wegweiser, der auf den TuS Volmetal hinweist, sei als Werbeanlage anzusehen. „Warum dieses Schild erst jetzt aufgefallen ist, kann ich Ihnen leider nicht begründen“, erklärte der Behördensprecher und verwies auf die gültige Rechtslage und die Genehmigungspflicht: „Auch wenn das Schild schon circa zehn Jahre dort steht, kann eine (nachträgliche) Genehmigung dem TuS Volmetal nicht in Aussicht gestellt werden.“
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Mit dieser Reaktion ist der TuS-Vorstand nicht zufrieden. Denn ungeachtet der Tatsache, dass die Behörde sich zwar an geltende Regeln hält, hat man dennoch kein Verständnis für die aus „Taler“-Sicht sehr unflexible Haltung von Straßen NRW. Blümel kriegt jedenfalls die Enden nicht zusammen: „Bei einer Recherche über die Zuständigkeiten von Straßen NRW, habe ich zum Thema Personalkapazitäten folgendes Statement unseres Verkehrsministers aus NRW, Oliver Krischer, gefunden: „Bei der Straßeninfrastruktur soll die Priorisierung bei den finanziellen und personellen Kapazitäten zu Gunsten der Sanierung forciert werden“, zitiert der TuS-Abteilungsleiter den NRW-Minister. Das Zitat existiert tatsächlich. Das heißt konkret: Um Personal zielgerichtet einzusetzen, wird Straßen NRW neben Neueinstellungen die vorhandenen Personalkapazitäten in Richtung der Erhaltungsprojekte konzentrieren.
Schild ist bereits abmontiert
Beim aktuellen Sanierungsstau auf den Straßen des Landes, so findet TuS-Funktionär Blümel, widerspricht das Vorgehen der Behörde im Volmetaler Fall seiner Auffassung nach dem, was der zuständige Minister als Marschroute vorgegeben hat.
Doch trotz all des Ärgers und der Verwirrung haben die Volmetaler die Beschilderung inzwischen abmontiert: „Auf dem Weg dorthin haben wir natürlich auch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h auf der Hochbrücke an der B54 beachtet“, sagt Blümel.