Hagen. Kurioser Fall in der Kreisliga: Ein Fußballer vom FC Polonia Hagen beleidigt seinen Mitspieler und sieht Rot. Welche Strafe droht jetzt?

Beim Kreisliga-Spiel zwischen dem SC Berchum/Garenfeld II und dem FC Polonia Hagen ereignete sich eine kuriose Szene: Ein Fußballer von Polonia sah die Rote Karte, weil er einen seiner Mitspieler beleidigte. „Wir sind über diese Entscheidung des Schiedsrichters sehr enttäuscht“, konnte Polonias Vorstandsmitglied Michal Wajgel die Entscheidung nicht nachvollziehen.

Staffelleiter Dietmar Achtert, der das Strafmaß festlegt, kommentiert auf Anfrage unserer Zeitung: „Das Strafmaß werde ich mit Peter Mann (Vorsitzender der Kreisspruchkammer; d. Red.) und dem Sportgericht beraten. Da wir neue Richtlinien bekommen haben, müssen wir das erstmal abtasten. Ich denke aber, dass der Spieler mit vier Spielen Sperre rechnen kann – unter Vorbehalt natürlich.“ Wir befragten Patrick Lepperhoff, den Vorsitzenden des Kreisschiedsrichterausschusses, nach dem Vorgehen bei Beleidigungen im eigenen Team.


1. Herr Lepperhoff, wie wird eine Beleidigung im eigenen Team gehandhabt?

Wir als Schiedsrichter treffen die Entscheidung auf dem Platz, danach geht die Entscheidung zum Staffelleiter. Wenn der Sachverhalt aus dem Spielbericht klar ist, ist der Schiedsrichter beim Strafmaß raus. Der Schiri macht keinen Unterschied, ob ein Mit- oder Gegenspieler beleidigt wird. Es gibt bei einer Roten Karte mindestens zwei Wochen Sperre. Die Ausnahme: minderschwere Fälle. Die klassische Geschichte wäre die Notbremse, da kann der Staffelleiter das Strafmaß reduzieren. Es kommt drauf an, ob es sich um eine „normale“ Beleidigung handelt oder um eine rassistische. Bei einer rassistischen geht der Fall ans Verbandssportgericht. Diese dürfen nicht im Kreis entschieden werden.


2. Wie ist auf dem Feld der Interpretationsspielraum?

Das Regelwerk besagt: Eine Beleidigung wird mit einer Rote Karte geahndet. Das Strafmaß ist abhängig davon, welche Worte fallen und wie das gesagt wird. Da gibt es einen Interpretationsspielraum. Auch etwas wie „Halt die Fresse“ ist im Kontext zu sehen – wie ist die Situation? Wie ist die Stimmungslage? Wir haben oft die Diskussion mit Vereinen, ob es sich um normalen Sprachgebrauch oder um eine Beleidigung handelt. Es gibt keinen Katalog, der pauschal bestimmte Wörter als Beleidigung einstuft. Das Regelwerk spricht nur von Beleidigung. Alles weitere entscheidet der Staffelleiter. Der darf nur bis zu vier Wochen Strafe geben. Wenn der Staffelleiter meint, dass das nicht ausreicht, gibt er das ans Kreissportgericht ab.

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