Herdecke/Wetter. Wegen der neuen Coronaschutzverordnung gilt nun 2G-Plus beim Sport in Innenräumen. Verirrung bei den Fitnessstudios.

Wegen der Omikron-Welle hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die Coronaregeln weiter verschärft. Die neuen Auflagen betreffen dabei auch den heimischen Sportbetrieb. Ab dem 28. Dezember gilt beim Sport in der Halle nun grundsätzlich 2G-Plus. Das bedeutet, dass Genesene und Geimpfte nun zusätzlich auch einen negativen Test benötigen. Der Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein.

Diese Regeln gelten also in Zukunft auch für die heimischen Handballvereine. Nina Winterhoff , die zweite Vorsitzende der HSG Wetter-Grundschöttel, kann auf Erfahrung in diesem Bereich zurückgreifen: „Wir hatten eine ähnliche Situation bereits und können quasi geübt mit der Situation umgehen. Das ist natürlich ein Mehraufwand, aber die Sicherheit geht einfach vor.“ Der Verein habe in den Ferien jedoch keine Hallenzeiten und müsse die Regel deswegen erst zum Trainingsstart am 11. Januar umsetzen. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 12. Januar.

Verwirrung bei Fitnessstudios

Was für den Hallensport wie Handball eindeutig formuliert ist, lasse für Fitnessstudios Interpretationsspielraum, meint Niklas Bieber vom Clever-Fit in Herdecke. Zwar treiben die Kunden auch Sport in Innenräumen, aus der neuen Verordnung gehe jedoch nicht hervor, zu welcher Gruppe die Fitnessstudios zählten. Die Formulierung der neuen Corona-Schutzverordnung sei alles andere als eindeutig: „Wir wissen nicht genau, ob wir nun unter 2G oder 2G-Plus fallen, denn anders als in den meisten anderen Fällen wurden Fitnessstudios in der aktuellen Corona-Schutzverordnung nicht explizit erwähnt“, sagt Bieber. Nach Absprache mit anderen Studios habe man sich aber entschieden unter 2G-Plus zu öffnen. Darüber hinaus zählen „geboosterte“ – anders als in anderen Bundesländern -- nicht als getestet und müssen einen Schnelltest erbringen. Im Laufe der Woche hofft Bieber nun auf eindeutigere Informationen Seitens der Landesregierung. gerade in Bezug darauf, ob Menschen mit einer dritten Impfung doch von der Testpflicht ausgenommen sind.