Hagen. Wer darf alles auf die Plätze? Es herrscht noch Unklarheit in der Fußball-Szene. Das Servicezentrum Sport stellt noch einmal klar was erlaubt ist.

Noch immer scheint unter den Hagener Sportlern Verunsicherung darüber zu herrschen, was durch die Öffnung der Sportstätten seit Beginn der Woche erlaubt ist. Um Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, veröffentlichte das Servicezentrum Sport (SZS) der Stadt Hagen eine Stellungnahme und wies darauf hin, dass „die Hallen weiter geschlossen bleiben. Auf den Sportplätzen dürfen Erwachsene maximal mit fünf Personen aus zwei Haushalten Sport treiben.“ Zwischen den Personen muss dabei ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden.

Dieser Abstand gelte auch für Kinder bis 14 Jahre. Allerdings dürfen bei diesen Gruppen bis zu 20 Personen gemeinsam aktiv sein. Das Fußballtraining, welches von einigen Mannschaften schon wieder angepeilt wird (wir berichteten) kann dennoch stattfinden, wie Karsten-Thilo Raab, Leiter des Servicezentrums Sport bestätigte: „Die Fußballer können in mehreren Kleingruppen unter Einhaltung der Abstandsregelung trainieren. Das heißt, da wir davon ausgehen können, dass nur die wenigsten Mannschaftsmitglieder aus einem Haushalt stammen, zu zweit mit jeweils fünf Metern Abstand – und auch mit mindestens demselben Abstand zum nächsten Pärchen oder zur nächsten Kleingruppe.“

Damit ist zwar an ein „normales“ Training noch nicht zu denken, aber es ist eine schrittweise Rückkehr zum Trainingsbetrieb. „Ansonsten sind die allgemeinen Corona-Regelungen in puncto Abstand, Hygiene und Maskenpflicht zwingend einzuhalten. Außerdem müssen Teilnehmerlisten geführt und für mindestens vier Wochen aufbewahrt werden, um die eventuelle Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten sicherzustellen“, erinnert Raab an die Einhaltung der Auflagen.

Toiletten sind geöffnet

Die Umkleiden und Duschen der Anlagen bleiben weiter geschlossen. Die Toiletten hingegen sind geöffnet, diese „dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen genutzt werden, sind aber keine Umkleidekabinen“, wie das SZS betont.