Hohenlimburg. . Norbert Ullrich, Geschäftsführer des TSK Hohenlimburg, spricht von „Schikane“. Die Stadt Hagen sagt, dass die Werbebanner unzulässig sind.

Der Ostfeld-Sportplatz kommt nicht aus den Schlagzeilen. Diesmal ist allerdings nicht die Unbespielbarkeit das Thema, sondern die Werbebanner an der Umzäunung. Das Servicezentrum Sport (SZS) der Stadt Hagen hat den TSK Hohenlimburg aufgefordert, diese zu entfernen bzw. auf den Boden aufzusetzen.

Schon seit Jahren werden Zuschauer, die auf den Ostfeld-Sportplatz marschieren, mit einem großen Schild in luftiger Höhe am Zaun hinter dem vorderen Tor willkommen geheißen. Einige Werbebanner wurden am Ballfangzaun parallel zur Iserlohner Straße angebracht. Mittlerweile hat der TSK Hohenlimburg nach regem Schriftverkehr mit dem SZS die Anweisungen umgesetzt.

Keine Begeisterung

Natürlich hat das bei den A-Liga-Kickern keine Begeisterung ausgelöst. „Ich kann das Servicezentrum Sport teilweise verstehen. Funktionäre, die sich vor Jahrzehnten um Sponsoren bemüht haben, verstehen das nicht“, so TSK-Geschäftsführer Norbert Ullrich.

Die Verantwortlichen des TSK verstehen die Maßnahme als „Schikane“. Das Umfeld des Sportplatzes ist sehr marode. Für Zuschauer gibt es keine Sitzbänke, auch die Auswechselbänke für die Ersatzspieler sind kaum noch benutzbar. Der TSK muss sich mit Behelfsmöglichkeiten (mobile Sitzbänke) bedienen.

„Das Versprechen, den Platz wöchentlich zu pflegen, wird bis jetzt aber eingehalten. Dafür danke ich dem Leiter des Servicezentrum Sport Karsten-Thilo Raab“, so Norbert Ullrich.

Zaun hat deutliche Delle

Letzteren hat diese Zeitung zu der Maßnahme befragt. „Grundsätzlich ist das Anbringen von Schildern und Bannern an Ballfangzäunen untersagt“, so Karsten-Thilo Raab. „Insbesondere in großer Höhe, da sich dadurch die Windlast extrem erhöht und die Standsicherheit des Zaunes gefährdet ist.“ Mit dem Nebensatz spricht er das „Willkommen“-Schild an. Dort, wo das Schild angebracht war, hat der Zaun jetzt eine deutliche Delle. Es gebe, so Raab weiter, auf dem Areal alternative Standorte, wo der TSK das Schild anbringen könne.

In den Richtlinien zur Nutzung städtischer Sportanlagen heißt es in Absatz 5: „Jegliche Art und Form von Werbung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Servicezentrums Sport gestattet.“ Karsten-Thilo Raab: „Die Vereine müssen den genauen Standort, an dem die Werbung angebracht werden soll, sowie die Art und Form der Werbung mit dem SZS abstimmen.“ Darüber wird mit den Vereinen ein Gestattungsvertrag abgeschlossen. Generell gilt: Die Werbung darf nicht gegen Gesetze, behördliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Jugendgefährdende und politische Werbung ist ausgeschlossen.

Nutzen mehrere Vereine eine Sportstätte gemeinsam, haben die Vereine eine sogenannte Vermarktungs-Gemeinschaft zu bilden – dies ist auch am Kirchenberg so geschehen zwischen den Vereinen SV Hohenlimburg 1910 und SG Hohenlimburg/Holthausen.

Die aus der gemeinsamen Werbung erzielten Einnahmen werden zwischen den Vereinen aufgeteilt. „Die Aufteilung der Anteilsbeträge ist Angelegenheit der Vereine“, sagt der Leiter des SZS, Karsten-Thilo Raab.