Herdecke. Zuerst Corona, dann das Unwetter: Deshalb muss der Herdecker Kanu-Club seine große Regatta erneut absagen:

Zuerst die Corona-Pandemie, nun das Hochwasser und seine Folgen: Auch im zweiten Jahr in Folge muss der Herdecker Kanuclub seine große Kanu-Regatta - für dieses Jahr bisher ijn den September verschoben - endgültig absagen. „Bedenken hatten wir ja bereits wegen der unsicheren Voraussage der Corona-Entwicklung“, sagte Klubsprecher Thomas Spenner und bedauerte: „Aber durch die entstandenen Schäden, die wir bis zum September-Termin nicht repariert, bzw. ersetzt bekommen, bleibt uns nichts anderes übrig.“ Im Winter hofft der HKC noch auf die Ausrichtung einer Großveranstaltung. Spenner: „Die Option Winter Cup, sollte die Serie stattfinden, bleibt bestehen.“

Große Schäden an der Infrastruktur

Schneller als erwartet sei die Entscheidung gegen die Regatta im September gefallen, erklärte Spenner. Nach dem Komplettausfall im Vorjahr hatte der HKC der Regatta in diesem Jahr zunächst Anfang Juli terminiert, dann auf den Ersatztermin 17. bis 19. September verschoben. Aber auch hier war die Austragung zuletzt unsicher, die jüngste Überflutung des Vereinsgeländes beschleunigte nun das Aus für die Großveranstaltung. „Im Zuge der Aufräumarbeiten konnten wir die Schäden begutachten und mussten dann leider feststellen, dass Teile des Equipments nicht mehr zu gebrauchen sind“, erklärte Spenner: „Schlimmer wiegt noch, dass auch die Infrastruktur auf dem Gelände nicht mehr zu gebrauchen ist und erneuert werden muss. Das betrifft die Verteilerkästen für Strom-, Telefon-, und Lautsprecher Verkabelung. Dazu kommt die notwendige Neumontage der Zaunanlage.“

Finanzielle Decke des Vereins dünn

Schon in der letzten Woche hatten die Klub-Verantwortlichen betont, dass die finanzielle Decke des Vereins nach dem Ausfall mehrerer Großveranstaltungen und nun den Unwetter-Folgen dünn werde. Sie betonten aber auch erneut auf ihrer Webseite: „Das ist aber alles nichts gegen die, die durch die Fluten in Ihrer Existenz bedroht sind, oder gar den Verlust Ihrer Liebsten zu beklagen haben. Ihnen gilt unser tiefstes Mitgefühl.“