Ennepe-Süd/Hagen. Seit Samstag Inzidenzstufe eins. Das droht dem Sport im Ennepe-Ruhr-Kreis, wenn die Stufe zwei kommt.

Ob Fußballer, Volleyballer, Handballer oder Basketballer: Wer Kontaktsport ausübt, konnte sich in den vergangenen Wochen wieder austoben und musste nicht andauernd an das Coronavirus denken. Der Inzidenzwert im Ennepe-Ruhr-Kreis hat dies erlaubt. Doch steigt die Zahl der Infektionen, laut Robert-Koch-Institut schneller als im vergangenen Jahr. Da droht Ungemach.

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Seit Samstag Inzidenzstufe eins

Im Ennepe-Ruhr-Kreis gilt seit Samstag die Inzidenzstufe eins. Denn die Inzidenzzahlen war an acht aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert von zehn. Mit der neuen Stufe gelten neue Beschränkungen. Allerdings für Geimpfte und Genesene ohne Kontaktbeschränkungen. Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung für Angehörige sind auf Haushalte beschränkt, mit bis zu 100 Menschen aus beliebig vielen Haushalten aber nur bei negativen Tests.

Die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer und Besucher muss bei Veranstaltungen wie beispielsweise bei der inoffiziellen Handball-Kreismeisterschaft gewährleistet werden. Dafür steht Gastgeber TG Voerde mit Vorstandsmitglied Fabian Riebeling und Trainer Hans-Peter Müller. 200 Zuschauer werden zu den Spielen ab dem 18. August in der Reichenbach-Halle zugelassen. Nicht auszuschließen ist, dass im Ennepe-Ruhr-Kreis noch im Laufe des Monates, vielleicht im September, die ominöse 35er-Grenze der Inzidenz erreicht und überschritten werden kann. Das würde unter Umständen die Inzidenzstufe zwei nach sich ziehen.

Blick nach Hagen

In der Nachbarstadt Hagen droht gar diese Inzidenzstufe zwei. Sportlerinnen und Sportler in der Volmestadt droht, dass sie um ihr Hobby zittern müssen. Vergangenen Donnerstag hatte die Stadt Hagen eine Sieben-Tages-Inzidenz von 35 vermeldet. Sollte genau dieser Wert nachhaltig, also acht Tage in Folge überschritten werden, wäre diese Inzidenzstufe zwei erreicht, in welcher die Auflagen verschärft werden.

Regelungen zur Inzidenzstufe zwei

Stufe zwei gilt für Inzidenzwerte zwischen 35 und 100, und diese bringen vor allem Beschränkungen in Hallen bzw. in Innenräumen mit sich. Sport mit Körperkontakt wie etwa Handball oder Basketball ist hier nur für zwölf Menschen zugelassen. Ein negativer Test muss vorgelegt und eine Kontakterfassung gewährleistet werden. Allerdings werden in die Personenhöchstzahlen vollständig Geimpfte und Genesene (Immunisierte) nicht miteinbezogen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen sie negativ Getesteten gleich. Allerdings gelten auch für Geimpfte und Genesene weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht.

Ohne Personenbegrenzung darf kontaktfreier Sport innen ausgeübt werden, allerdings mit Testnachweis. Die Regeln gelten übrigens auch in Fitnessstudios, hier gibt es laut Landessportbund NRW eine Besonderheit in Stufe 2: Hochintensives Ausdauertraining ist aufgrund der erhöhten Aerosol-Ausstöße nicht erlaubt.

Der Kontaktsport wie Fußball, Handball oder Basketball ist unter freiem Himmel für bis zu 25 Menschen erlaubt, wenn sie ein negatives Testergebnis vorweisen können. Zudem gilt die Rückverfolgbarkeit.

Zuschauer

Im Freien – also im Stadion – sind bei Sportveranstaltungen bis zu 1000 Zuschauer erlaubt, die Begrenzung von 33 Prozent der Kapazität des Stadions darf nicht überschritten werden. Sowohl für Sitz- als auch für Stehplätze müssen Plätze fest zugeordnet sein, es gilt der Mindestabstand und die besondere Rückverfolgbarkeit. Bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 100 Zuschauern muss der Mindestabstand, eine einfache Rückverfolgbarkeit sowie negatives Testergebnis gegeben sein. Eine Sitzordnung ist nicht nötig. Auch in Sporthallen sind Zuschauer zulässig bis zu einer Höchstanzahl von 500. Voraussetzung sind ein negativer Test sowie ein Sitzplan im Schachbrettmuster. Zudem gilt die Rückverfolgbarkeit.

Schwimmbäder

Sofern nicht mehr als eine Person auf jeweils sieben Quadratmeter der für sie geöffneten Fläche eingelassen wird und diese negativ getestet wurde, dürfen Bäder, Saunen, Thermen und ähnliche Einrichtungen öffnen. Kontaktfreier Sport ist erlaubt, eine Datenerfassung Pflicht. Für Kleinkinderschwimmen gilt: drinnen bis zu 20, draußen sind bis zu 30 Kinder erlaubt.

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