Menden. Der Spielabbruch der Partie BSV Menden II gegen VTS Iserlohn hat nun das Kreissportgericht beschäftigt. Die kamen zu einem harten Urteil.
Der Spielplan der Iserlohner Kreisliga A sah für den 13. März die Partie zwischen den Fußballern des BSV Menden II und dem VTS Iserlohn vor. Das Spiel fand damals ein vorzeitiges Ende: Nach zwei Roten Karten, Beleidigungen und Rangeleien brach der Schiedsrichter rund 15 Minuten vor dem Ende der normalen Spielzeit das Spiel ab. Ein Ende gab es jetzt vor dem Sportgericht des Fußballkreises Iserlohn.
Die Partie war ja beim Stand von 1:1 abgebrochen worden. Das Sportgericht setzt die Partie unter Verbandsaufsicht neu an. Das Rechtsorgan sah es als bewiesen an, dass der Schiedsrichter nicht alle Möglichkeiten genutzt hätte, die Partie nach Paragraf 36 der Spielordnung fortzusetzen und zu Ende zu führen.
BSV-Spieler freigesprochen
Ein Akteur des VTS Iserlohn - der nach der Partie sogar zugab, dass er sich beleidigend geäußert hätte - wurde in eine Spielsperre von acht Pflichtspielen genommen. Der angeklagte Spieler des BSV Menden II wurde freigesprochen. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er sich gegenüber der Iserlohner Gegenspieler beleidigend geäußert hätte.
In der ersten Halbzeit hatten ein Spieler des BSV Menden II und ein Kicker von VTS Iserlohn die Rote Karte gesehen. Sie waren aneinandergeraten und es kam zu einer Rangelei. Der Kicker des BSV Menden II erhielt eine Sperre von sieben Pflichtspielen. Der Fußballer von VTS Iserlohn wurde für zehn Pflichtspiele gesperrt. Er hatte verbal noch nachgetreten.
Die Kosten des Verfahrens werden anteilsmäßig aufgeteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da der BSV Menden einen Einspruch in Erwägung zieht.