Sauerland. Handballverband Westfalen passt seine Spielordnung nach zwei Mannschaftsrückzügen an. Die neuen Abstiegsregeln könnten sich auswirken.
Der Handballverband Westfalen hat noch einmal die Auf- und Abstiegsregelungen im Frauenhandball überarbeitet. Notwendig wurde die Korrektur, nachdem sich kurzfristig mit dem Königsborner SV II in der Verbandsliga und dem HSV Minden-Nord in der Oberliga zwei Mannschaften vom Spielbetrieb zurückgezogen haben. „Sollte der Westfalenmeister, also der Meister der Frauen-Oberliga, in die 3. Liga aufsteigen, und sollte keine Mannschaft aus dem HV Westfalen aus der 3. Liga absteigen, wird es eine Relegation um einen weiteren Aufstiegsplatz in die Verbands- und auch in die Landesliga geben“, erklärte Bernd Kuorpka, Vizepräsident Spieltechnik im Handballverband Westfalen, in einer Information für die Vereine.
So steigt in der Frauen-Verbandsliga nur noch der Tabellenelfte direkt ab. Das gilt für den Fall, dass maximal zwei Mannschaften aus der Oberliga absteigen. Sollte sich diese Zahl erhöhen, würde es im nächsten Schritt bedeuten, dass der Tabellenzehnte in die Relegation müsste. Steigen vier Oberligisten ab, würde der Zehnte direkt absteigen.
Interessant sind die Änderungen für die heimischen Landesligisten SG Ruhrtal und HV Sundern. In den Landesligen droht bekanntlich ein Massenabstieg – Schlusslicht HV Sundern wird davon mit Sicherheit betroffen sein. Konkret bedeutet der Massenabstieg: Bei bis zu zwei Oberliga-Absteigern steigen die Mannschaften auf den Landesliga-4-Plätzen acht, neun, zehn, elf und zwölf direkt ab. Der Siebte muss in die Relegation. Erhöht sich die Anzahl der Oberliga-Absteiger auf vier, würde der siebte Rang direkt absteigen und der Gesamtsechste müsste in die Relegation. Derzeit stehen die Handballerinnen des Aufsteigers SG Ruhrtal auf dem neunten Platz, der HV Sundern ist als Zwölfter Schlusslicht.