Sauerland. Der Spiel- und Trainingsbetrieb in Fußball-Westfalen bleibt bis auf Weiteres ausgesetzt. Was sagen die Kreisvorstände aus dem HSK?
Mit der Entscheidung war zu rechnen. Der Spiel- und Trainingsbetrieb in Fußball-Westfalen bleibt bis auf Weiteres ausgesetzt. Dies teilte der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) am Freitag offiziell mit.
Die Vereine sollen mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen über die Wiederaufnahme des Spielbetriebs informiert werden. Bislang war der 20. April als Neustart der Punktspielsaison vorgesehen.
Ist dieser Termin noch haltbar, oder wird stattdessen ein Abbruch der Saison immer wahrscheinlicher? „Ich will es nicht hoffen“, sagt Sascha Göckeler, stellvertretender Vorsitzender des Kreises Arnsberg. „Für mich gibt es aktuell nur eine Möglichkeit, die Serie zu Ende zu führen: Wir müssten die Saison verlängern und fast keine Sommerpause machen. Von englischen Wochen halte ich dagegen gar nichts. Der Aufwand für die Vereine sowie die Spielerinnen und Spieler ist meiner Meinung nach dabei viel zu groß und nicht zu stemmen.“
Maßnahmen sollen Vereinen helfen
Für Michael Schütte, Vorsitzender des Fußballkreises Hochsauerlandkreis, ist die weitere Vorgehensweise in Sachen Wiederaufnahme des Spielbetriebs noch vollkommen offen. „Wir müssen jetzt erst einmal abwarten, wie sich die Kontaktsperre auf die weitere Virus-Ausbreitung auswirkt. Zeigt in 14 Tagen die Kurve der Infizierten nach unten oder weiter nach oben?“, so Schütte.
Der Verband in Kaiserau hat zudem entschieden, die Vereine in der aktuell schwierigen Situation finanziell zu entlasten. „In den Gesprächen wird immer wieder deutlich, wie groß und beherrschend die finanziellen Nöte unserer Vereine sind“, sagt Gundolf Walaschewski, Präsident des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen, und dankt den westfälischen Kreisvorsitzenden für die Bereitschaft dazu. „Deshalb haben wir beschlossen, die pauschalisierten Spielabgaben für die Rückrunde nicht zu erheben beziehungsweise bereits geleistete Abgaben zurückzuzahlen. Eine weitere Entlastung bedeutet ebenfalls der Wegfall der pauschalen Belastung der Schiedsrichterkosten.“ Ordnungsgelder wegen Nicht-Erfüllung des Schiedsrichter-Solls werden zwar nicht erlassen, aber ausgesetzt.
Ordnungsgelder werden gestundet
Ähnlich verfährt der Verband bei weiteren Ordnungsgeldern, die sich zum Beispiel aus in der Corona-Pause noch durchgeführten oder durchzuführenden Sportgerichtsverfahren ergeben. Diese werden zwar veröffentlicht, aber gestundet. „Damit tragen wir den Sorgen unserer Vereine Rechnung, denen ohne Spiele und Wettkämpfe die Einnahmen wegbrechen, wobei die fixen Kosten weiterlaufen“, erklärt Peter Wolf, Vizepräsident Finanzen, die Entscheidung des Präsidiums.