Sauerland. Ein Bestwiger Fußballer greift einen Schiedsrichter aus Winterberg tätlich an und wird in erster Instanz für sechs Jahre gesperrt. Ein Kommentar.
Ein Fußballer aus Bestwig (22) hat einen 35-Jährigen Schiedsrichter aus Winterberg tätlich angegriffen – und wurde dafür in erster Instanz für sechs Sperre gesperrt. Unser Kommentar zum Thema.
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Als das harte Urteil – sechs Jahre Spielsperre, davon zwei Jahre auf Bewährung – verkündet wird, ist es im Saal des Kreissportgerichts HSK „mucksmäuschenstill“. Nicht nur der Fußballer aus Bestwig, der den Unparteiischen mit einem Faustschlag hinterrücks niedergestreckt hatte, sondern ebenso viele Spieler, Funktionäre und Interessierte aus der heimischen Fußballszene sind von dieser Rekordstrafe beeindruckt – ob nun positiv oder auch negativ.
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Dass der Fall in die Berufung geht, spielt keine Rolle. Ja, dieses Urteil ist hart, aber es ist ebenso gerecht. Vollkommen egal, ob man Fußball in der 1. Bundesliga oder – wie in diesem Fall – in der Kreisliga A spielt: Der Unparteiische darf nicht tätlich angegriffen werden. Egal, welche Entscheidungen zuvor getroffen wurden. Punkt. Die neue Qualität von Gewalt auf Sportplätzen wird mittlerweile mit jahrelangen Sperren sanktioniert. Gut so.