Warstein.. Eine schier endlose Geschichte ist die Form der Bejagung und die Vergabe der Jagd, speziell in Hirschberg. Den jüngsten Beschluss hat der Bürgermeister beanstandet.

Bereits in der Sitzung des Forstausschusses am 8. August hatte Manfred Gödde angekündigt, dass er gegen den Beschluss Einspruch einlegen werde: Das hat der Bürgermeister zwischenzeitlich getan, somit ist das Thema „Regiejagd in den Jagdbezirken Hirschberg IIa und IIb“ wieder in der politischen Diskussion. Ein Thema, das nicht nur zu zahlreichen Leserbriefen (im Vorfeld und nach dem Beschluss) geführt hat, sondern auch zum Rücktritt des bisherigen Ausschussvorsitzenden Hubertus Jesse.

Rückblick: Massive Wildschäden, die die Mitglieder des Forstausschusses auch bei einer Besichtigung vor Ort in Hirschberg gesehen hatten, führten bereits am 3. Juli zu einem „richtungsweisenden Grundsatzbeschluss“. Darin heißt es: „In waldbaulich besonders sensiblen Bereichen oder auf Flächen mit besonders hohen Wildschäden wird die Jagd in Regie (Sonderjagdbezirke) durchgeführt.“

Ein Jahr später wieder da

Das Thema kam ein Jahr später, am 4. Juni 2013, auf Antrag der SPD- und BG-Fraktion erneut auf die Tagesordnung, um den Grundsatzbeschluss zu verändern. Obwohl sich sowohl die Verwaltung als auch Fachreferent Dr. Straubinger gegen eine Änderung aussprachen, wurde die Regelung neu gefasst: „Grundsätzlich sind Jagdbezirke zu verpachten. In waldbaulich besonders sensiblen Bereichen oder auf Flächen mit besonders hohen Wildschäden kann die Jagd in Regie (Sonderjagdbezirke) durchgeführt werden. [...] Über die Einrichtung einer Regiejagd (Sonderjagdbezirk) ist grundsätzlich von Forstausschuss und Rat zu entscheiden.“

Bereits hier legte Bürgermeister Manfred Gödde – und weitere Ausschussmitglieder – Einspruch ein, so dass das Thema in der Ratssitzung am 16. Juli erneut beraten wurde. Der neue Beschluss: Die Abschusshöhe des Reh-, Rot- und Sikawildes orientiert sich am Zustand des Waldes, Verbiss- und Schälschäden werden jährlich kontrolliert, ebenso die Abschussvorgaben. Jagdpachtverträge, die nicht eingehalten werden, können nach Abmahnung gekündigt werden. Die Auswahl geeigneter Jagdpartner und die Entwicklung alternativer Jagdstrategien sollen wichtiger sein als eine maximale Einnahme aus der Jagdverpachtung.

Und: „In waldbaulich besonders sensiblen Bereichen oder auf Flächen mit besonders hohen Wildschäden soll die Jagd in Regie (Sonderjagdbezirke) durchgeführt werden. Die Entscheidung, die Jagd in Eigenjagdbezirken zu verpachten oder in Regie durchzuführen, wird vom Forstausschuss getroffen.“

Da die Eigenjagdbezirke „Hirschberg IIa“ und Hirschberg IIb“ besonders sensibel und Flächen mit hohen Wildschäden seien, hatte Bürgermeister Gödde dem Jagdausschuss am 6. August 2013 die Regiejagd vorgeschlagen. Gerd Flaig legte jedoch einen Alternativvorschlag vor, den eine (namentlich nicht genannte) Arbeitsgruppe erarbeitet hatte.

„Unter Missachtung der Vorgaben des Grundsatzbeschlusses“, wie es nun in der Vorlage zur Ratssitzung am 4. November heißt, wurde dieser Beschlussvorschlag mehrheitlich angenommen. Demnach soll im Jagdbezirk Hirschberg IIb für drei Jahre die Regiejagd (in Lizenz-Jagd) durch den vorhandenen Bewerber stattfinden. Der Jagdbezirk Hirschberg IIa soll an den verpachtet werden — in beiden Fällen soll kontrolliert werden, ob die Vorgaben auch eingehalten werden.

Der Beschluss, argumentiert nun Bürgermeister Gödde, berücksichtige nicht die Vorgaben des Grundsatzbeschlusses, da die beiden Hirschberger Reviere sowohl waldbaulich besonders sensibel als auch Flächen mit besonders hohen Wildschäden seien. Gödde: „Der Grundsatzbeschluss sieht für diese Fälle als Soll-Vorgabe die Regiejagd vor.“ Auch die Vorgabe der Verpachtung widerspräche dem Grundsatzbeschluss. Selbst die Form der Regie-Jagd (Lizenz-Jagd) werde durch den Beschluss vorgegeben, obwohl laut Grundsatzbeschluss genau dies den Fachleuten überlassen werden sollte.

Gödde empfiehlt daher dem am 4. November tagenden Rat, die Angelegenheit an den Forstausschuss zurück zu überweisen, „damit dort entsprechend den grundsätzlichen Vorgaben des Rates entschieden werden kann.“