Paderborn/Höxter. Im Prozess um das Horror-Haus in Höxter fordert der Staatsanwalt lebenslange Haft für das Paar, das jahrelang Frauen brutal gequält haben soll.
Im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter vor dem Landgericht Paderborn hat Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Mittwoch lebenslange Freiheitsstrafen für die angeklagte Angelika W. (49) und ihren Ex-Ehemann Wilfried W. (48) wegen gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen gefordert.
Besondere Schwere der Schuld soll festgestellt werden
Zugleich beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft Paderborn am 56. Verhandlungstag, die besondere Schwere der Schuld feststellen zu lassen. Darüber hinaus sollte nach seiner Auffassung der angeklagte Wilfried W. in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Der Prozess um die Vorgänge in einem Haus im Höxteraner Stadtteil Bosseborn hatte vor fast zwei Jahren begonnen. Auf dem Hof der beiden Angeklagten sollen über Jahre Frauen grausam misshandelt worden sein.
Zwei Frauen sollen an den Folgen der Quälereien gestorben sein
Zwei zeitweilige Mitbewohnerinnen - Susanne F., die in Wickede im Kreis Soest aufgewachsen ist, sowie Annika W., sollen an den Folgen der seelischen und körperlichen Quälereien gestorben sein. Nach Auffassung von Oberstaatsanwalt Meyer sind bei den Taten die Mordmerkmale niedere Beweggründe, Grausamkeit und Verdeckungsabsicht erfüllt.