Hagen. Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter Germanwings werden der Gewerkschaft Ufo zufolge ab dem kommenden Montag (30.12.) streiken.

Die Kabinengewerkschaft Ufo hat die Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter Germanwings zu einem dreitägigen Streik ab dem kommenden Montag (30.12.) aufgerufen. Der Ausstand soll bis einschließlich Neujahr dauern.

Es wäre das Horrorszenarium schlechthin, das sich an einem Flughafen abspielen könnte: Durch einen Streik fallen zahlreiche Flüge aus, massenhaft bevölkern gestrandete Passagiere das Airport-Gebäude und gehen in anderer Hinsicht in die Luft: Sie machen ihrem Unmut lautstark kund. Doch es ist eine Beschreibung, die nicht viel mit der Realität gemein hat, wie Guido Miletic vom Flughafen Dortmund beruhigt: „Unserer Erfahrung nach ist der Informationsfluss der Airlines im Falle von Flugausfällen so gut, dass recht wenig Passagiere unvorbereitet am Airport erscheinen.“

„Im Service ausreichend besetzt“

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In den Wintermonaten zählt der Flughafen Dortmund 28 Starts bzw. Landungen von Lufthansa-Töchtern – oder deren Töchter – mit 4500 Passagieren. Eurowings steuert die Ziele München und Palma
de Mallorca an, Sun Express betreibt die Verbindung nach Izmir. Die Empfehlung von Guido Miletic: Die Fluggäste sollten sich bei der jeweiligen Airline über die „Homepage, das Call Center oder gegebenenfalls über das buchende Reisebüro, bei Veranstalterreisen mit eingebundenem LH Carrier, über den Status ihres Fluges informieren.“

Sollten sich doch Reisende von Ausfällen überraschen lassen, hat der Flughafen Vorkehrungen getroffen. „Wir sind an solchen Tagen im Service ausreichend besetzt“, sagt Miletic, „wir helfen den Fluggästen im Rahmen unserer Möglichkeiten.“

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Denn welche Auswirkungen im Falle eines Streiks zu erwarten sind und welche Maßnahmen durch die Fluggesellschaft getroffen werden, erfahre man bei eben jener Airline selbst aus erster Hand, betont Hannah Schneider vom Flughafen Köln/Bonn. Grundsätzlich rate man Passagieren im Streikfall, ihren Flugstatus auf der Webseite der jeweiligen Airline zu checken: „Dort erhalten Sie die benötigten Informationen auf direktem Wege.“

Pauschalreisende in einer besseren Lage

Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW von Freitag haben Passagiere, die einen Flug bei der Lufthansa oder einer ihrer Töchter gebucht haben, bei einem Ausfall wegen eines Streiks zwei Möglichkeiten: eine Ersatzbeförderung zu verlangen (was eine Reise ein paar Tage früher oder später bedeuten kann) oder auf einen Flug zu verzichten und den Ticketpreis zurückzuverlangen. Dabei bedarf es nicht der Verwendung eines speziellen Formulars einer Fluggesellschaft, wie das Landgericht Frankfurt vor wenigen Tagen auf Antrag der Verbraucherzentrale NRW klargestellt hat.

In einer besseren Lage im Fall eines Flugausfalls wegen eines Streiks, so die Verbraucherschützer weiter, sei der derjenige, der eine Pauschalreise gebucht habe. „Veranstalter einer solchen Reise sind auch bei Streiks in der Verantwortung für Kosten, die bei Ihnen durch eine Verspätung entstehen.“

Informationspolitik liegt bei Fluggesellschaften


An den Regionalflughäfen Paderborn/Lippstadt und Münster/Osnabrück (FMO) dürften die Auswirkungen eines Lufthansa-Streiks angesichts des im Winter ohnehin gegenüber dem Sommer etwas ausgedünnten Flugplans eher überschaubar sein. Im Falle eines Streikaufrufs, so FMO-Sprecher Andres Heinemann, dauere es in der Regel einen guten Tag, bis die Fluggesellschaft einen „Streikflugplan“ erarbeitet habe. „Die Rolle eines Flughafens ist relativ beschränkt“, sagt Heinemann weiter. Die gesamte Informationspolitik liege bei der betroffenen Fluggesellschaft, weil einzig sie die Passagierdaten habe. Das habe beim Ufo-Streik im vergangenen Oktober reibungslos geklappt. „Mir ist nicht bekannt, dass sich ein unwissender Fluggast umsonst zu unserem Airport aufgemacht hatte.“